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§ 1 - Eichordnung (EichO k.a.Abk.)

§ 1 Medizinische Messgeräte



(1) Messkolben, Büretten, Pipetten, Kolbenbüretten, Kolbenhubpipetten, Dispenser und Dilutoren dürfen in medizinischen Laboratorien nur verwendet oder bereitgehalten werden, wenn sie zugelassen sind und die Übereinstimmung der Messgeräte mit der Zulassung bescheinigt ist.

(2) Absatz 1 gilt nicht für Messgeräte, die auf Grund ihrer Merkmale nach der vom Hersteller festgelegten Zweckbestimmung speziell für In-vitro-Untersuchungen zu verwenden und nach § 9 des Medizinproduktegesetzes mit der CE-Kennzeichnung zu versehen sind.

(3) Bereitgehalten im Sinne dieser Rechtsverordnung wird ein Messgerät, wenn es ohne besondere Vorbereitung in Gebrauch genommen werden kann.



 

Zitierungen von § 1 Eichordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 EichO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EichO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 EichO Aufstellung, Gebrauch und Wartung (vom 13.02.2007)
... Wer ein Meßgerät nach § 25 Abs. 1 des Eichgesetzes, nach den §§ 1 bis 3 und 7h oder § 7b dieser Verordnung verwendet oder bereithält, muß  ...
§ 74 EichO Ordnungswidrigkeiten (vom 17.06.2011)
... des Eichgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 1 Abs. 1 Messgeräte verwendet oder bereithält, 2. nicht geeichte ...
§ 76 EichO Ausnahmen
... der Verteidigung kann für Meßgeräte der Bundeswehr, die den §§ 1 und 2 unterliegen, Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen, wenn zwingende ... und des Katastrophenschutzes verwendet werden oder eingelagert sind und den §§ 1 und 2 unterliegen, Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen, wenn die ...
§ 77 EichO Übergangsvorschriften (vom 17.06.2011)
... 3 und 7 Megaelektronvolt weiterverwendet werden. (7) Messgeräte nach § 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 2, die bereits geeicht worden sind, bedürfen keiner ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung der Eichordnung
V. v. 08.02.2007 BGBl. I S. 70
Artikel 1 4. EOÄndV
... beim Inverkehrbringen, Verwenden und Bereithalten von Messgeräten § 1 Medizinische Messgeräte § 2 Strahlenschutzmessgeräte § 3 Sonstige ... 6 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „§§ 1 bis 3" durch die Angabe „§§ 1 bis 3 und 7h" ersetzt. b) In ... In Absatz 1 wird die Angabe „§§ 1 bis 3" durch die Angabe „§§ 1 bis 3 und 7h" ersetzt. b) In Absatz 1a wird die Angabe „§§ 2, ... 3 und 7 Megaelektronvolt weiterverwendet werden. (7) Messgeräte nach § 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 2, die bereits geeicht worden sind, bedürfen keiner ...