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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2014 aufgehoben
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§ 21 - Eichordnung (EichO k.a.Abk.)
V. v. 12.08.1988 BGBl. I S. 1657; aufgehoben durch Artikel 10 Abs. 3 V. v. 11.12.2014 BGBl. I S. 2010
Geltung ab 01.11.1988; FNA: 7141-6-12 Zeitbestimmung, Maß- und Gewichtswesen
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Geltung ab 01.11.1988; FNA: 7141-6-12 Zeitbestimmung, Maß- und Gewichtswesen
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§ 21 Inhaltliche Beschränkung der Zulassung
§ 21 wird in 3 Vorschriften zitiert
(1) Die Anzahl der Meßgeräte, die in Übereinstimmung mit der zugelassenen Bauart hergestellt werden dürfen, ist nicht beschränkt, soweit sich nicht aus Absatz 2 etwas anderes ergibt.
(2) Bei Anwendung neuer Techniken, die nicht in dieser Verordnung vorgesehen sind, kann eine inhaltlich beschränkte Bauartzulassung erteilt werden. Sie kann folgende Beschränkungen enthalten:
- 1.
- Begrenzung der Anzahl der zugelassenen Meßgeräte,
- 2.
- Verpflichtung, den zuständigen Behörden den jeweiligen Aufstellungsort mitzuteilen,
- 3.
- Beschränkung des Anwendungsbereichs,
- 4.
- besondere einschränkende Bestimmungen in bezug auf die angewandte Technik.
(3) Ist eine Bauart nach Absatz 2 zur innerstaatlichen Eichung zugelassen, so können auch nach der Zulassung besondere Prüfungen an einigen Meßgeräten dieser Bauart vorgenommen werden.
(4) Die Zulassung nach Absatz 2 darf als EWG-Bauartzulassung nur erteilt werden, wenn
- 1.
- die EWG-Einzelrichtlinie für die betreffende Meßgeräteart in Kraft getreten ist,
- 2.
- Fehlergrenzen für die Meßgeräteart festgelegt sind und
- 3.
- zu erwarten ist, daß die Meßgeräte der Bauart die festgelegten Fehlergrenzen einhalten.
Zitierungen von § 21 Eichordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 EichO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EichO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7a EichO Nichtselbsttätige Waagen
... Waagen; die §§ 25 und 26 des Eichgesetzes und die §§ 9, 14a bis 25a, 28a, 29, 34 und 35 dieser Verordnung sind auf nichtselbsttätige Waagen nicht ...
§ 7h EichO Messgeräte der Richtlinie 2004/22/EG (vom 17.06.2011)
... Messgeräte (ABl. EU Nr. L 135 S. 1) und das Eichgesetz anwendbar sind. Die §§ 14a bis 28, 28a, 29 und 30 sind auf diese Messgeräte nicht anwendbar; die §§ 34 und 35 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Vierte Verordnung zur Änderung der Eichordnung
V. v. 08.02.2007 BGBl. I S. 70
Artikel 1 4. EOÄndV
... § 19 Zulassungserteilung § 20 Gültigkeit der Zulassung § 21 Inhaltliche Beschränkung der Zulassung § 22 Verwahrung und Hinterlegung von ... Messgeräte (ABl. EU Nr. L 135 S. 1) und das Eichgesetz anwendbar sind. Die §§ 14a bis 28, 28a, 29 und 30 sind auf diese Messgeräte nicht anwendbar; die §§ 34 und 35 ...
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