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§ 79 - Eichordnung (EichO k.a.Abk.)

§ 79 EWG-Richtlinien



Richtlinien des Rates oder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Änderung der in den Anlagen genannten Richtlinien über einzelne Meßgerätearten gelten von dem Tage an, zu dem die Bundesrepublik Deutschland diese Änderungsrichtlinien anzuwenden hat.





 

Frühere Fassungen von § 79 Eichordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 13.02.2007Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Eichordnung
vom 08.02.2007 BGBl. I S. 70

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 79 Eichordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 79 EichO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EichO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung der Eichordnung
V. v. 08.02.2007 BGBl. I S. 70
Artikel 1 4. EOÄndV
... 77 Übergangsvorschriften § 78 Außerkrafttreten von Vorschriften § 79 EWG-Richtlinien § 80 Anerkennung § 81 Inkrafttreten  ... worden sind, bedürfen keiner Konformitätsbescheinigung." 22. In § 79 wird die Angabe „in § 29 Abs. 4 und" gestrichen. 23. Nach § 79 ... 79 wird die Angabe „in § 29 Abs. 4 und" gestrichen. 23. Nach § 79 wird folgender § 80 eingefügt: „§ 80 Anerkennung (1) ...