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Anlage 2 - Eichordnung (EichO k.a.Abk.)

Anlage 2 (zu § 7k) Ausschankmaße



EG-Anforderungen

1 Begriffsbestimmungen

1.1
Ausschankmaß

Ein Hohlmaß (beispielsweise ein Maß in Form eines Trinkglases, Kruges oder Bechers), das für die Bestimmung eines festgelegten Volumens einer zum sofortigen Verbrauch verkauften Flüssigkeit (ausgenommen Arzneimittel) ausgelegt ist.

1.2
Strichmaß

Ein Ausschankmaß mit einer Strichmarkierung zur Anzeige des Nennfassungsvermögens (Nennfüllstandsmenge).

1.3
Randmaß

Ein Ausschankmaß, bei dem das Innenvolumen gleich dem Nennfassungsvermögen (Nennfüllstandsmenge) ist.

1.4
Umfüllmaß

Ein Ausschankmaß, aus dem die Flüssigkeit vor dem Verbrauch ausgeschenkt wird.

1.5
Fassungsvermögen

Das Fassungsvermögen ist bei Randmaßen das Innenvolumen bzw. bei Strichmaßen das Innenvolumen bis zur Füllstandmarkierung.

2 Anforderungen

Für die messgerätespezifischen Anforderungen gelten die spezifischen Anforderungen nach Anhang MI-008 Kapitel II der Richtlinie 2004/22/EG in der jeweils geltenden Fassung.

3 Konformitätsbewertung

Die in § 7k Abs. 1 genannten Konformitätsbewertungsverfahren, zwischen denen der Hersteller wählen kann, lauten wie folgt:

A1 oder F1 oder D1 oder E1 oder B + E oder B + D oder H.



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Frühere Fassungen von Anlage 2 Eichordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 13.02.2007Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Eichordnung
vom 08.02.2007 BGBl. I S. 70

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 2 Eichordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 EichO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EichO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7j EichO Inverkehrbringen und Inbetriebnahme (vom 13.02.2007)
... genannten Bedingungen erfüllen, 2. die in den jeweils anzuwendenden Anlagen 1, 2 , 5, 6, 7, 10, 18, 20 und 22 unter dem Titel „EG-Anforderungen" genannten Bedingungen ... genannten Bedingungen erfüllen, 3. einem in den jeweils anzuwenden Anlagen 1, 2 , 5, 6, 7, 10, 18, 20 und 22 unter dem Titel „Konformitätsbewertung" ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung der Eichordnung
V. v. 08.02.2007 BGBl. I S. 70
Artikel 1 4. EOÄndV
...  Anlage 1: Geräte zur Messung von Längen und ihrer Kombinationen Anlage 2 : Ausschankmaße Anlage 3: Volumenmessgeräte für nichtflüssige ... genannten Bedingungen erfüllen, 2. die in den jeweils anzuwendenden Anlagen 1, 2 , 5, 6, 7, 10, 18, 20 und 22 unter dem Titel „EG-Anforderungen" genannten Bedingungen ... genannten Bedingungen erfüllen, 3. einem in den jeweils anzuwenden Anlagen 1, 2 , 5, 6, 7, 10, 18, 20 und 22 unter dem Titel „Konformitätsbewertung" ... der Eichfehlergrenzen. Abschnitt 3 (bleibt frei)". 28. Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 7k) Ausschankmaße  ... 3 (bleibt frei)". 28. Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 7k) Ausschankmaße EG-Anforderungen 1 ...