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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2014 aufgehoben
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Anlage 16 - Eichordnung (EichO k.a.Abk.)
V. v. 12.08.1988 BGBl. I S. 1657; aufgehoben durch Artikel 10 Abs. 3 V. v. 11.12.2014 BGBl. I S. 2010
Geltung ab 01.11.1988; FNA: 7141-6-12 Zeitbestimmung, Maß- und Gewichtswesen
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Geltung ab 01.11.1988; FNA: 7141-6-12 Zeitbestimmung, Maß- und Gewichtswesen
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Anlage 16 Überdruckmessgeräte
Anlage 16 wird in 1 Vorschrift zitiert
1 Zulassung
Überdruckmessgeräte im Sinne dieser Anlage sind mechanische Messgeräte mit Rohrfedern, Plattenfedern oder Kapselfedern als elastische Messglieder mit direkter Anzeige durch Zeigerwerk, Zeiger und Strichskala.
3 Fehlergrenzen
Die Fehlergrenzen sind bezogen auf die Messspanne und gelten für die Referenztemperatur 20 °C.
- 1.1
- Überdruckmessgeräte nach Nummer 2 sind allgemein zur innerstaatlichen Eichung zugelassen.
- 1.2
- Die Bauarten der Überdruckmessgeräte nach Nummer 2 mit einer Einrichtung für Fernmessung, Fernmeldung, Grenzwertmessung, Maximal- oder Minimalmessung bedürfen der Zulassung zur innerstaatlichen Eichung.
Überdruckmessgeräte im Sinne dieser Anlage sind mechanische Messgeräte mit Rohrfedern, Plattenfedern oder Kapselfedern als elastische Messglieder mit direkter Anzeige durch Zeigerwerk, Zeiger und Strichskala.
3 Fehlergrenzen
- 3.1
- Die Fehlergrenzen für Überdruckmessgeräte betragen:
Geräte der Klasse | Eichfehlergrenzen in % | Verkehrsfehlergrenzen in % |
0,1 | 0,1 | 0,15 |
0,25 | 0,25 | 0,4 |
0,6 | 0,6 | 0,9 |
1,0 | 1,0 | 1,5 |
1,6 | 1,6 | 2,4 |
2,5 | 2,5 | 3,8 |
4,0 | 4,0 | 6,0 |
Die Fehlergrenzen sind bezogen auf die Messspanne und gelten für die Referenztemperatur 20 °C.
- 3.2
- Die Fehlergrenzen gelten für eine von 20 °C abweichende Referenztemperatur, wenn diese auf dem Zifferblatt angegeben ist.
- 3.3
- Die Eich- und Verkehrsfehlergrenzen gelten bei zunehmendem und abnehmendem Betrag des Überdrucks an jeder Stelle des Anzeigebereichs.
- 3.4
- Die Messwert-Umkehrspanne, bezogen auf die Messspanne, darf die Eichfehlergrenze nicht überschreiten.
- 3.5
- Bei Überdruckmessgeräten mit einer Zusatzeinrichtung nach Nummer 1.2 müssen die Anzeige und die mit Hilfe der Zusatzeinrichtung bestimmten Messwerte die Fehlergrenzen derselben Klasse einhalten.
- 3.6
- Für Überdruckmessgeräte mit zwei Messwerken gelten die Fehlergrenzen für jedes der beiden Messwerke unabhängig voneinander.
Zitierungen von Anlage 16 Eichordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 16 EichO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EichO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Vierte Verordnung zur Änderung der Eichordnung
V. v. 08.02.2007 BGBl. I S. 70
Artikel 1 4. EOÄndV
... Anlage 14: Temperaturmessgeräte Anlage 15: (weggefallen) Anlage 16 : Überdruckmessgeräte Anlage 17: Messgeräte für milchwirtschaftliche ...
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