Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2008 aufgehoben

IV. - Anordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes für die Bundesfinanzverwaltung (BFinVwBDGDAnO k.a.Abk.)

V. v. 02.10.2001 BGBl. I S. 2630; aufgehoben durch VI. A. v. 10.03.2008 BGBl. I S. 482
Geltung ab 01.01.2002; FNA: 2031-4-1 Disziplinarrecht
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IV.



Hinsichtlich der Zuständigkeit zum Erlass von Widerspruchsbescheiden im Sinne von § 42 Abs. 1 des Bundesdisziplinargesetzes gelten die Sätze 1 und 3 des I. Abschnitts der Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen vom 14. September 1999 (BGBl. I S. 2032)



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