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Anlage 1 - Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten (RettAssAPrV)

V. v. 07.11.1989 BGBl. I S. 1966; aufgehoben durch § 26 V. v. 16.12.2013 BGBl. I S. 4280
Geltung ab 25.11.1989; FNA: 2124-16-1 Hebammen und Heilhilfsberufe
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Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1) Theoretische und praktische Ausbildung


Anlage 1 wird in 3 Vorschriften zitiert

A.
Theoretischer und praktischer Unterricht in der Schule (26 Wochen), Einführungspraktikum

  Stunden
1Allgemeine medizinische Grundlagen 200
1.1Anatomie und Physiologie
1.1.1Atmungssystem
1.1.2Kreislaufsystem
1.1.3Blut und Lymphe
1.1.4Stütz- und Bewegungsapparat
1.1.5Verdauungsorgane, Harnorgane, Geschlechtsorgane
1.1.6Haut und Hautanhangsorgane, Sinnesorgane
1.1.7Nervensystem
1.1.8Regulationssysteme
1.2naturwissenschaftliche Grundlagen
1.2.1Fachphysik
1.2.2Fachchemie
1.2.3Fachbiologie
1.3Krankheitslehre
1.3.1Allgemeine Krankheitslehre
1.3.2Innere Medizin
1.3.3Chirurgie, Orthopädie, Urologie
1.3.4Schwangerschaftsstörungen und Geburtshilfe
1.3.5Kinderheilkunde
1.3.6Augenkrankheiten
1.3.7Anaesthesie
1.3.8Psychiatrie, Neurologie
1.4Arzneimittel
1.4.1Arzneiformen und ihre Verabreichung
1.4.2Gesetzliche Vorschriften über den Verkehr mit Arzneimitteln
1.4.3Wirkung, Abbau
1.4.4Notfallspezifische Arzneimittel
1.5Hygiene
1.5.1Allgemeine und persönliche Hygiene
1.5.2Schutzimpfungen
1.5.3Desinfektion
2Allgemeine Notfallmedizin 200
2.1Beurteilung von Verletzten und Kranken
2.2Störungen vitaler Funktionen
2.2.1Bewußtsein
2.2.2Atmung
2.2.3Herz-Kreislauf
2.2.4Wasser-, Elektrolythaushalt, insbesondere Säure/Basen-Gleichgewicht
2.2.5Schock
2.3pflegerische Betreuung von Verletzten und Kranken
2.4Betreuung Sterbender
3Spezielle Notfallmedizin 170
3.1internistische Notfälle einschließlich Intoxikationen
3.2traumatologische Notfälle
3.3thermische Notfälle
3.4Strahlennotfälle
3.5neurologische Notfälle
3.6pädiatrische Notfälle
3.7gynäkologisch-geburtshilfliche Notfälle
3.8psychiatrische Notfälle
3.9sonstige Notfälle
4Organisation und Einsatztaktik 140
4.1Rettungsdienst-Organisation
4.1.1Rettungsmittel/Rettungssysteme
4.1.2Ablauf von Notfalleinsätzen und Krankentransporten,
Leitstelle,
Übergabe/Übernahme,
Transport von Nichtnotfallpatienten,
Transport von Notfallpatienten,
Transport in besonderen Fällen,
Zusammenarbeit mit Dritten
4.2Kommunikationsmittel
4.2.1Meldewege und -mittel
4.2.2Sprechfunk
4.3Führungsaufgaben im Rettungsdienst
4.3.1Führungsstile
4.3.2Führungsvorgang
4.3.3Führungsverhalten
4.4Gefahren an der Einsatzstelle
4.4.1Gefahrenstellen, Gefährdung, Selbstschutz
4.4.2Gefahrengutunfälle
4.4.3Retten unter erschwerten Bedingungen
4.5Vielzahl von Verletzten und Kranken
4.5.1Ursachen
4.5.2Alarmierung
4.5.3Ablauf des rettungsdienstlichen Notfalleinsatzes
4.5.4Einbindung des Rettungsdienstes in den Katastrophenschutz
5Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde 60
5.1Berufskunde einschließlich Ethik
5.2das Gesundheitswesen in der Bundesrepublik Deutschland
5.3aktuelle Berufsfragen
5.4Rettungsassistentengesetz; gesetzliche Regelungen für die sonstigen Berufe
des Gesundheitswesens
5.5arbeits- und berufsrechtliche Regelungen, soweit sie für die Berufsausübung
wichtig sind
5.6Unfallverhütung, Mutterschutz, Arbeitsschutz
5.7Medizingeräteverordnung
5.8Straßenverkehrsrecht, insbesondere Sonderrechte im Straßenverkehr
5.9strafrechtliche und bürgerlich-rechtliche Vorschriften, die bei der Berufsaus-
übung von Bedeutung sind; Rechtsstellung von Patienten und Sorgeberechtigten
5.10Einführung in das Krankenhausrecht
5.11die Grundlagen der staatlichen Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland
6Einführung in die theoretische und praktische Ausbildung im Krankenhaus 10
 Mindeststunden insgesamt 780
Innerhalb der ersten sechs Monate ist zusätzlich ein dreiwöchiges Einführungs-
praktikum im Rettungsdienst abzuleisten.
 



B.
Theoretische und praktische Ausbildung im Krankenhaus (14 Wochen)

   Stunden
1.Allgemeine Pflegestation  60
2.Notaufnahmebereich 60
3.Operationsbereich - Anaesthesie -  180
4.Intensiv- oder Wachstation  120
  Mindeststunden insgesamt 420




 

Zitierungen von Anlage 1 RettAssAPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 RettAssAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RettAssAPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 RettAssAPrV Lehrgang
... Der Lehrgang nach § 4 des Gesetzes umfaßt die in Anlage 1 aufgeführte theoretische und praktische Ausbildung. (2) Der ...
§ 7 RettAssAPrV Schriftlicher Teil der Prüfung
... Der schriftliche Teil der Prüfung erstreckt sich auf die in Anlage 1 Abschnitt A Nr. 1 bis 5 genannten Stoffgebiete. Der Prüfling hat aus diesen Stoffgebieten in ...
§ 8 RettAssAPrV Mündlicher Teil der Prüfung
... Teil der Prüfung hat der Prüfling Fragen aus den Stoffgebieten der Anlage 1 Abschnitt A zu beantworten. Die Prüflinge werden einzeln oder in Gruppen bis zu fünf ...