Start
>
RettAssAPrV
>
Anlage 5
Änderungsalarm
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2014 aufgehoben
>>>
zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
Hier klicken für
Titel, Fundstelle, Änderungen
etc.
Anlage 5 - Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten (RettAssAPrV)
V. v. 07.11.1989
BGBl. I S. 1966
; aufgehoben durch
§ 26
V. v. 16.12.2013
BGBl. I S. 4280
Geltung ab 25.11.1989; FNA: 2124-16-1
Hebammen und Heilhilfsberufe
3 weitere Fassungen
|
Drucksachen / Entwurf / Begründung
|
wird in 8 Vorschriften zitiert
Anlage 4
←
→
Anlage 6
Anlage 5 (zu §
12
Abs. 2) Zeugnis über die staatliche Prüfung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten
Anlage 5 wird in
1 Vorschrift zitiert
(siehe BGBl. I 1989 S. 1974)
Anlage 4
←
→
Anlage 6
Anzeige
Inhaltsverzeichnis
|
Ausdrucken/PDF
|
nach oben
Zitierungen von
Anlage 5 RettAssAPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 RettAssAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RettAssAPrV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 12 RettAssAPrV Bestehen und Wiederholung der Prüfung
... (2) Über die bestandene staatliche Prüfung wird ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage
5
erteilt. Über das Nichtbestehen erhält der Prüfling vom Vorsitzenden des ...
Vorschriftensuche
§ / Art.
Gesetz
Volltextsuche
nur in RettAssAPrV
buzer.de
Normalansicht
nach oben
↑
unten
↓
Link zu dieser Seite
: https://www.buzer.de/gesetz/3853/a53978.htm
Inhaltsverzeichnis
|
Ausdrucken/PDF
|
nach oben
Menü:
Normalansicht
|
Start
|
Suchen
|
Sachgebiete
|
Aktuell
|
Verkündet
|
Web-Plugin
|
Über buzer.de
|
Qualität
|
Kontakt
|
Support
|
Werbung
|
Datenschutz, Impressum
informiert bleiben:
Änderungsalarm
|
Web-Widget
|
RSS-Feed