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Zitierungen von § 12 RettAssAPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 RettAssAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RettAssAPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 13 RettAssAPrV Rücktritt von der Prüfung
... Rücktritt unverzüglich mitzuteilen, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. § 12 Abs. 3 gilt ...
§ 14 RettAssAPrV Versäumnisfolgen
... so gilt die Prüfung als nicht bestanden, wenn nicht ein wichtiger Grund vorliegt; § 12 Abs. 3 gilt entsprechend. Liegt ein wichtiger Grund vor, so gilt die Prüfung als nicht ...
§ 15 RettAssAPrV Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
... haben, den betreffenden Teil der Prüfung für nicht bestanden erklären; § 12 Abs. 3 gilt entsprechend. Eine solche Entscheidung ist im Falle der Störung der Prüfung ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3853/v53965.htm