Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 25 - Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (Zahnärzte-ZV)

V. v. 28.05.1957 BGBl. I S. 582; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 101
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 8230-26 Ergänzende Vorschriften zur Krankenversicherung
|

§ 25



(aufgehoben)





 

Frühere Fassungen von § 25 Zahnärzte-ZV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2007Artikel 6 Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG)
vom 22.12.2006 BGBl. I S. 3439

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 25 Zahnärzte-ZV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25 Zahnärzte-ZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in Zahnärzte-ZV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG)
G. v. 22.12.2006 BGBl. I S. 3439
Artikel 6 VÄndG Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte
... wechseln." b) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 7. 8. § 25 wird aufgehoben. 8a. In § 26 Abs. 1 werden vor dem Wort „Ruhen" die ...