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§ 1 - Mitteilungsverordnung (MV)

V. v. 07.09.1993 BGBl. I S. 1554; zuletzt geändert durch Artikel 11 V. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2432
Geltung ab 01.01.1994; FNA: 610-1-8 Allgemeines Steuerrecht
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§ 1 Grundsätze



(1) Behörden (§ 6 Abs. 1 der Abgabenordnung) und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sind verpflichtet, Mitteilungen an die Finanzbehörden nach Maßgabe der folgenden Vorschriften ohne Ersuchen zu übersenden. Dies gilt nicht, wenn die Finanzbehörden bereits auf Grund anderer Vorschriften über diese Tatbestände Mitteilungen erhalten. Eine Verpflichtung zur Mitteilung besteht auch dann nicht, wenn die Gefahr besteht, daß das Bekanntwerden des Inhalts der Mitteilung dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde. Ist eine mitteilungspflichtige Behörde einer obersten Dienstbehörde nachgeordnet, muß die oberste Behörde dem Unterlassen der Mitteilung zustimmen; die Zustimmung kann für bestimmte Fallgruppen allgemein erteilt werden.

(2) Auf Grund dieser Verordnung sind personenbezogene Daten, die dem Sozialgeheimnis unterliegen (§ 35 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch), und nach Landesrecht zu erbringende Sozialleistungen nicht mitzuteilen.



 

Zitierungen von § 1 MV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 MV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 MV Gewerberechtliche Erlaubnisse und Gestattungen
... 8) erteilten Genehmigungen, Verkehrsrechte auszuüben. (2) Abweichend von § 1 Abs. 2 teilt die Bundesagentur für Arbeit nach Erteilung der erforderlichen Zusicherung ...
§ 13 MV Mitteilungen über Billigkeitsleistungen des Bundes und der Länder anlässlich der Corona-Krise (vom 01.06.2022)
... Absätzen 1 bis 3 abweichende Bestimmungen dieser Verordnung sind nicht anzuwenden. § 1 Absatz 2 und § 2 Absatz 2 bleiben ...
§ 13a MV Mitteilungen über Billigkeitsleistungen zur temporären Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs nach dem Energiekostendämpfungsprogramm (vom 23.12.2022)
... Absätzen 1 bis 3 abweichende Bestimmungen dieser Verordnung sind nicht anzuwenden. § 1 Absatz 2 und § 2 Absatz 2 bleiben unberührt. Mitteilungspflichten über Leistungen ...
§ 14 MV Mitteilung von Zahlungen der Kassenärztlichen Vereinigungen an die Anbieter von Leistungen nach der Coronavirus-Testverordnung (vom 01.06.2022)
... Absätzen 1 bis 3 abweichende Bestimmungen dieser Verordnung sind nicht anzuwenden. § 1 Absatz 2 und § 2 Absatz 2 bleiben hiervon ...
§ 15 MV Mitteilungen über öffentliche Hilfsleistungen aus Anlass der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (vom 01.06.2022)
... oder andere Mitteilungspflichten nach dieser Verordnung sind nicht anzuwenden. § 1 Absatz 2 bleibt unberührt. Das Bundesministerium der Finanzen oder die obersten ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung
V. v. 22.09.2021 BGBl. I S. 4386
Artikel 1 5. MVÄndV
... Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Bestimmungen dieser Verordnung sind nicht anzuwenden. § 1 Absatz 2 und § 2 Absatz 2 bleiben hiervon ...

Sechste Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung
V. v. 25.05.2022 BGBl. I S. 816
Artikel 1 6. MVÄndV Änderung der Mitteilungsverordnung
... Bestimmungen oder andere Mitteilungspflichten nach dieser Verordnung sind nicht anzuwenden. § 1 Absatz 2 bleibt unberührt. Das Bundesministerium der Finanzen oder die obersten Finanzbehörden ...

Sechste Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2432
Artikel 8 6. StRVÄndV Änderung der Mitteilungsverordnung
... Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Bestimmungen dieser Verordnung sind nicht anzuwenden. § 1 Absatz 2 und § 2 Absatz 2 bleiben unberührt. Mitteilungspflichten über Leistungen im Sinne ...

Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung
V. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2449
Artikel 1 MVÄndV Änderung der Mitteilungsverordnung
... Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Bestimmungen dieser Verordnung sind nicht anzuwenden. § 1 Absatz 2 und § 2 Absatz 2 bleiben ...
Artikel 2 MVÄndV Weitere Änderung der Mitteilungsverordnung
... 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „Behörden (§ 6 Abs. 1 der Abgabenordnung) und ...