Zitierungen von § 2 MV
interne Verweise§ 8 MV Form, Inhalt und Zeitpunkt der Mitteilungen (vom 01.01.2025) ... vierteljährlich zu übermitteln. (3) Mitteilungen nach den §§ 2 bis 6 für das Kalenderjahr 2024 sind bis 2. März 2026 elektronisch zu übermitteln. ... die Voraussetzungen für die elektronische Übermittlung von Mitteilungen nach den §§ 2 bis 6 für die Kalenderjahre 2024 und 2025 bei der mitteilungspflichtigen Stelle am 2. ... 2027 verlängern. Soweit die mitteilungspflichtige Stelle Mitteilungen nach den §§ 2 bis 6 nicht elektronisch übermitteln kann, weil sie die nach dem amtlich vorgeschriebenen ... unter Vorbehalt des Widerrufs mit Wirkung für die Zukunft gestatten, Mitteilungen nach den §§ 2 bis 6 für die Kalenderjahre ab 2024 nach amtlich vorgeschriebenem Formular an die oberste ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünfte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung
V. v. 22.09.2021 BGBl. I S. 4386
Artikel 1 5. MVÄndV ... 2021 (BGBl. I S. 67) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 2 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Absatz 1 gilt für die in § ... 1 bis 3 abweichende Bestimmungen dieser Verordnung sind nicht anzuwenden. § 1 Absatz 2 und § 2 Absatz 2 bleiben hiervon ...
Sechste Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2432
Siebte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung
V. v. 25.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 364
Artikel 1 7. MVÄndV Änderung der Mitteilungsverordnung ... 2022 (BGBl. I S. 2432) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 Absatz 3 wird aufgehoben. 2. § 4a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 ... im Kalenderjahr weniger als 3.000 Euro betragen. Zahlungen, die nach § 1 Absatz 2 oder § 2 nicht mitzuteilen sind, sind dabei nicht zu berücksichtigen." 4. § 8 ... 4. § 8 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Mitteilungen nach den §§ 2 bis 6 für das Kalenderjahr 2024 sind bis 2. März 2026 elektronisch zu übermitteln. ... Liegen die Voraussetzungen für die elektronische Übermittlung von Mitteilungen nach den §§ 2 bis 6 für die Kalenderjahre 2024 und 2025 bei der mitteilungspflichtigen Stelle am 2. ... 1. März 2027 verlängern. Soweit die mitteilungspflichtige Stelle Mitteilungen nach den §§ 2 bis 6 nicht elektronisch übermitteln kann, weil sie die nach dem amtlich vorgeschriebenen ... unter Vorbehalt des Widerrufs mit Wirkung für die Zukunft gestatten, Mitteilungen nach den §§ 2 bis 6 für die Kalenderjahre ab 2024 nach amtlich vorgeschriebenem Formular an die oberste ...
Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung
V. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2449
Vierte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung
V. v. 12.01.2021 BGBl. I S. 67
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