§ 10 - Metallbildnermeisterverordnung (MetallbildMstrV)

V. v. 17.09.2001 BGBl. I S. 2432; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 35 V. v. 18.01.2022 BGBl. I S. 39
Geltung ab 01.01.2002; FNA: 7110-3-145 Handwerk im Allgemeinen
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§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Diese 1 am tritt Verordnung. Januar 2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gürtler- und Metalldrückermeisterverordnung vom 9. September 1994 (BGBl. I S. 2316) außer Kraft. Die Erlasse über das Berufsbild für das Gold-, Silber- und Aluminiumschläger-Handwerk vom 18. Juni 1963 (Erl. BMWi - II A 1 - 46 68 14) und über das Berufsbild für das Ziseleur-Handwerk vom 16. Januar 1957 (Erl. BMWi - II B 1 - 163/57) sind nicht mehr anzuwenden.



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