Eingangsformel - Tierseuchenerreger-Verordnung (TierSeuchErV k.a.Abk.)

V. v. 25.11.1985 BGBl. I S. 2123; zuletzt geändert durch Artikel 8 V. v. 31.03.2020 BGBl. I S. 752
Geltung ab 04.12.1985; FNA: 7831-1-41-18 Tierseuchenbekämpfung
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Eingangsformel



Auf Grund des § 79 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 17 Abs. 1 Nr. 16 des Tierseuchengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. März 1980 (BGBl. I S. 386) verordnet der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und

auf Grund des § 29 des Bundes-Seuchengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember 1979 (BGBl. I S. 2262) verordnet der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit im Einvernehmen mit den Bundesministern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Arbeit und Sozialordnung

mit Zustimmung des Bundesrates:



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