(1) Gegen die Tollwut darf nur mit Impfstoffen aus nicht vermehrungsfähigen (inaktivierten) Erregern geimpft werden. Impfungen seuchenkranker oder verdächtiger Tiere gegen die Tollwut sind verboten. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die Impfung wild lebender Tiere.
(2) Die zuständige Behörde kann Impfungen gegen die Tollwut anordnen, soweit dies
- 1.
- aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung oder
- 2.
- zum Schutz vor der Tierseuche
erforderlich ist.
(3) Heilversuche an verdächtigen Tieren sind verboten.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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§ 3 TollwV Ausnahmen ... Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen, 1. von § 2 Abs. 1 Satz 1 für die Impfung mit anderen als den dort bezeichneten Impfstoffen, ... Impfung mit anderen als den dort bezeichneten Impfstoffen, 2. von § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 für wissenschaftliche Versuche, 3. von § 2 ... 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 für wissenschaftliche Versuche, 3. von § 2 Abs. 1 Satz 2 für ansteckungsverdächtige Tiere, sofern sie zu dem Zeitpunkt, an dem sie ...
§ 15 TollwV (vom 01.05.2014) ... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 2 Absatz 1 Satz 1 oder Satz 2 oder Absatz 3 eine Impfung oder einen Heilversuch vornimmt, ... Impfung oder einen Heilversuch vornimmt, 2. einer vollziehbaren Anordnung nach § 2 Absatz 2, § 3a Satz 2, § 4 Absatz 3, § 6 Nummer 3 Satz 1, § 7 Absatz 1, § ...
Verordnung zur Änderung der Tollwut-Verordnung, der BVDV-Verordnung und der Schweinepest-Verordnung
V. v. 04.10.2010 BGBl. I S. 1308
Artikel 1 TollwVuaÄndV Änderung der Tollwut-Verordnung ... Füchse, Waschbären, Marderhunde und Fledermäuse." 3. § 2 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Die zuständige Behörde kann ... Absatz 1 Nummer 1 wird wie folgt geändert: aa) Nach der Angabe „§ 2 Abs. 2," wird die Angabe „§ 3a Satz 2," eingefügt. bb) Die ...
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Artikel 10 4. TierSeuchRÄndV Änderung der Tollwut-Verordnung ... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 2 Absatz 1 Satz 1 oder Satz 2 oder Absatz 3 eine Impfung oder einen Heilversuch vornimmt, ... Impfung oder einen Heilversuch vornimmt, 2. einer vollziehbaren Anordnung nach § 2 Absatz 2, § 3a Satz 2, § 4 Absatz 3, § 6 Nummer 3 Satz 1, § 7 Absatz 1, § ...