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Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren (Genehmigungsverfahrensbeschleunigungsgesetz - GenBeschlG)


Eingangsformel



Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:


Artikel 1 bis 5 (Änderungsvorschriften)





Artikel 6 Übergangsregelung



Vor Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnene Genehmigungsverfahren werden nach den Vorschriften dieses Gesetzes weitergeführt.


Artikel 7 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.