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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben

Eingangsformel - Verordnung über die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für die Gewährung einer Vergütung für die endgültige Aufgabe der Milcherzeugung (BALMilchZustV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 26 Abs. 3 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen vom 31. August 1972 (BGBl. I S. 1617) der durch § 23 Nr. 4 des Gesetzes vom 23. Juni 1976 (BGBl. I S. 1608) geändert worden ist, wird verordnet: