§ 4 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 4 EUrlV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDreizehnte Verordnung zur Änderung der Erholungsurlaubsverordnung
V. v. 06.12.2012 BGBl. I S. 2568
Artikel 1 13. EUrlVÄndV Änderung der Erholungsurlaubsverordnung ... (BGBl. I S. 2104) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Bemessungsgrundlage Für die ... wie folgt geändert: 1. § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Bemessungsgrundlage Für die Urlaubsdauer ist das Lebensjahr maßgebend, ...
Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Erholungsurlaubsverordnung
V. v. 24.11.2014 BGBl. I S. 1797
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