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§ 17 - Erholungsurlaubsverordnung (EUrlV)
neugefasst durch B. v. 11.11.2004 BGBl. I S. 2831; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 16.08.2021 BGBl. I S. 3582
Geltung ab 17.10.1970; FNA: 2030-2-3 Beamte
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Geltung ab 17.10.1970; FNA: 2030-2-3 Beamte
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§ 17 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 1 Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Erholungsurlaubsverordnung V. v. 24. November 2014 BGBl. I S. 1797 m.W.v. 29. November 2014
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Frühere Fassungen von § 17 EUrlV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 29.11.2014 | Artikel 1 Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Erholungsurlaubsverordnung vom 24.11.2014 BGBl. I S. 1797 |
aktuell vorher | 01.01.2014 | Artikel 3 Verordnung zur Änderung von Vorschriften für Dienst zu wechselnden Zeiten vom 20.08.2013 BGBl. I S. 3286 |
aktuell vorher | 14.12.2012 | Artikel 1 Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Erholungsurlaubsverordnung vom 06.12.2012 BGBl. I S. 2568 |
aktuell | vor 14.12.2012 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 17 EUrlV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 EUrlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EUrlV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Erholungsurlaubsverordnung
V. v. 06.12.2012 BGBl. I S. 2568
Artikel 1 13. EUrlVÄndV Änderung der Erholungsurlaubsverordnung
... den Zusatzurlaub im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt fest." 5. § 17 wird wie folgt gefasst: „§ 17 Übergangsvorschriften (1) ... Amt fest." 5. § 17 wird wie folgt gefasst: „§ 17 Übergangsvorschriften (1) Für Beamtinnen und Beamte, die nach der bis zum ...
Verordnung zur Änderung von Vorschriften für Dienst zu wechselnden Zeiten
V. v. 20.08.2013 BGBl. I S. 3286, 3741
Artikel 3 EZulVuaÄndV Änderung der Erholungsurlaubsverordnung
... Arbeitstag Zusatzurlaub; § 12 Absatz 5 ist nicht anzuwenden." 2. In § 17 Absatz 3 wird die Angabe „Absatz 1" durch die Angabe „Absatz 2" ...
Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Erholungsurlaubsverordnung
V. v. 24.11.2014 BGBl. I S. 1797
Artikel 1 14. EUrlVÄndV Änderung der Erholungsurlaubsverordnung
... werden jeweils die Wörter „vollendet haben oder" gestrichen. 8. § 17 wird ...
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