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Zitierungen von § 12 EUrlV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 EUrlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EUrlV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 EUrlV Sonderregelungen für ehemals bundeseigene Unternehmen (vom 01.01.2014)
... 2407) geändert worden ist, kann die oberste Dienstbehörde von der Anwendung des § 12 Absatz 1 absehen. (2) Für Beamtinnen und Beamte, die bei den ... in entsprechendem Umfang gewähren oder 2. von der Anwendung des § 12 Absatz 1 ...
§ 14 EUrlV Zusatzurlaub für Beamtinnen und Beamte in besonderen Verwendungen (vom 01.01.2014)
... für je fünf Monate Schichtdienst im Urlaubsjahr einen Arbeitstag Zusatzurlaub; § 12 Absatz 5 ist nicht ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung von Vorschriften für Dienst zu wechselnden Zeiten
V. v. 20.08.2013 BGBl. I S. 3286, 3741
Artikel 3 EZulVuaÄndV Änderung der Erholungsurlaubsverordnung
... I S. 2568) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die §§ 12 bis 14 werden wie folgt gefasst: „§ 12 Zusatzurlaub (1) ... 1. Die §§ 12 bis 14 werden wie folgt gefasst: „§ 12 Zusatzurlaub (1) Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf einen halben Arbeitstag ... 2407) geändert worden ist, kann die oberste Dienstbehörde von der Anwendung des § 12 Absatz 1 absehen. (2) Für Beamtinnen und Beamte, die bei den ... in entsprechendem Umfang gewähren oder 2. von der Anwendung des § 12 Absatz 1 absehen. § 14 Zusatzurlaub für Beamtinnen und Beamte in besonderen ... für je fünf Monate Schichtdienst im Urlaubsjahr einen Arbeitstag Zusatzurlaub; § 12 Absatz 5 ist nicht anzuwenden." 2. In § 17 Absatz 3 wird die Angabe ...

Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Erholungsurlaubsverordnung
V. v. 24.11.2014 BGBl. I S. 1797
Artikel 1 14. EUrlVÄndV Änderung der Erholungsurlaubsverordnung
... dem Urlaubsjahr maßgeblich, aus dem Urlaub angespart werden soll." 7. § 12 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Erholungsurlaubsverordnung
V. v. 21.07.2009 BGBl. I S. 2104
Artikel 1 12. EUrlVÄndV
... in vollem Umfang nach Maßgabe des § 7a angespart werden." 2. § 12 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird in der Übersicht nach Satz 1 ...
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