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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 08.06.2021 aufgehoben
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§ 1 - Zusatzstoff-Verkehrsverordnung (ZVerkV)
Artikel 2 V. v. 29.01.1998 BGBl. I S. 230, 269; aufgehoben durch Artikel 8 V. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1362
Geltung ab 06.02.1998; FNA: 2125-40-72 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Geltung ab 06.02.1998; FNA: 2125-40-72 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt die Anforderungen an Zusatzstoffe und den Zusatzstoffen gleichgestellte Stoffe, die Lebensmitteln zu technologischen Zwecken zugesetzt werden, sowie an Trägerstoffe und Trägerlösungsmittel für diese Zusatzstoffe.
Text in der Fassung des Artikels 2 Zweite Verordnung zur Änderung zusatzstoffrechtlicher Vorschriften V. v. 10. Juli 2007 BGBl. I S. 1399 m.W.v. 20. Juli 2007
Frühere Fassungen von § 1 ZVerkV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 20.07.2007 | Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung zusatzstoffrechtlicher Vorschriften vom 10.07.2007 BGBl. I S. 1399 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 ZVerkV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 ZVerkV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZVerkV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung zusatzstoffrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.07.2007 BGBl. I S. 1399
Artikel 2 2. ZusStRÄndV Änderung der Zusatzstoff-Verkehrsverordnung
... vom 9. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2260), wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe (1)" ...
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