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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 08.06.2021 aufgehoben
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§ 3 - Zusatzstoff-Verkehrsverordnung (ZVerkV)
Artikel 2 V. v. 29.01.1998 BGBl. I S. 230, 269; aufgehoben durch Artikel 8 V. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1362
Geltung ab 06.02.1998; FNA: 2125-40-72 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Geltung ab 06.02.1998; FNA: 2125-40-72 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 3 Reinheitsanforderungen
(1) Die in Anlage 2 aufgeführten Zusatzstoffe müssen den dort festgelegten Reinheitsanforderungen entsprechen.
(2) (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 2 Dritte Verordnung zur Änderung zusatzstoffrechtlicher Vorschriften V. v. 21. Februar 2011 BGBl. I S. 276, 414 m.W.v. 26. Februar 2011
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Frühere Fassungen von § 3 ZVerkV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 26.02.2011 | Artikel 2 Dritte Verordnung zur Änderung zusatzstoffrechtlicher Vorschriften vom 21.02.2011 BGBl. I S. 276 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 3 ZVerkV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 ZVerkV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZVerkV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 ZVerkV Verwendungs- und Verkehrsverbote (vom 07.03.2006)
... Zusatzstoffe, die den in § 3 festgesetzten Reinheitsanforderungen nicht entsprechen, dürfen bei dem ...
Anlage 2 ZVerkV (zu § 3 Abs. 1) Verkehrsbezeichnungen und Reinheitsanforderungen von für technologische Zwecke zugelassene Zusatzstoffe (vom 01.04.2011)
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung zusatzstoffrechtlicher Vorschriften
V. v. 21.02.2011 BGBl. I S. 276, 414
Artikel 2 3. ZusStRÄndV Änderung der Zusatzstoff-Verkehrsverordnung (vom 26.02.2011)
... (BGBl. I S. 1277) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 3 Absatz 2 wird aufgehoben. 2. § 6 wird wie folgt geändert: a) Die ...
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