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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 27.09.2017 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
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Anlage 2 - Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes "Pommersche Bucht" (NatSGPomBuchtV k.a.Abk.)
V. v. 15.09.2005 BGBl. I S. 2778; aufgehoben durch § 13 V. v. 22.09.2017 BGBl. I S. 3415
Geltung ab 24.09.2005; FNA: 791-8-2 Naturschutz
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Geltung ab 24.09.2005; FNA: 791-8-2 Naturschutz
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Anlage 2 (zu § 2 Abs. 3) Übersichtskarte des Naturschutzgebietes
Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
(Karte siehe Anlageband zum BGBl. I 2005 Nr. 59)
(nichtamtliche Darstellung auf Basis der Koordinaten aus Anlage 1)
(nichtamtliche Darstellung auf Basis der Koordinaten aus Anlage 1)
Zitierungen von Anlage 2 Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes "Pommersche Bucht"
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 NatSGPomBuchtV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
NatSGPomBuchtV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 NatSGPomBuchtV Schutzgegenstand
... Übersichtskarte im Maßstab 1 : 100.000 blau gekennzeichnet. Die Karte ist als Anlage 2 Bestandteil dieser Verordnung. (4) Die Bestimmungen nach Absatz 2 haben Vorrang ... 2 haben Vorrang gegenüber den Darstellungen in der Übersichtskarte nach der Anlage 2 ...
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