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Zitierungen von § 14 Wirtschaftssicherstellungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 WiSiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WiSiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 WiSiG Ausführung des Gesetzes (vom 08.09.2015)
... wahrgenommen werden. (3) Absatz 1 Satz 1 gilt auch für die §§ 11 und 14 bis 16 dieses Gesetzes, soweit auf Grund dieser Vorschriften von den Behörden der ...
§ 19 WiSiG Verletzung der Auskunftspflicht
... Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 14 1. eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht ...
§ 21 WiSiG Zuständige Verwaltungsbehörde (vom 08.09.2015)
... Ordnungswidrigkeiten ist 1. bei Zuwiderhandlungen gegen Verfügungen nach § 14 Abs. 1 bis 3, a) sofern sie von einer Bundesbehörde erlassen worden sind und der ...
 
Zitat in folgenden Normen

Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG)
Artikel 1 G. v. 25.03.1997 BGBl. I S. 726; zuletzt geändert durch Artikel 144 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 23 ZSKG Sanitätsmaterialbevorratung (vom 27.06.2020)
... von zusätzlichem Bedarf im Verteidigungsfall sicherzustellen. Die §§ 4, 8 und 13 bis 16 des Wirtschaftssicherstellungsgesetzes in der Fassung vom 31. Oktober 2006 sind ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zivilschutzgesetzänderungsgesetz (ZSGÄndG)
G. v. 02.04.2009 BGBl. I S. 693
Artikel 1 ZSGÄndG Änderung des Zivilschutzgesetzes
... von zusätzlichem Bedarf im Verteidigungsfall sicherzustellen. Die §§ 4, 8 und 13 bis 16 des Wirtschaftssicherstellungsgesetzes in der Fassung vom 31. Oktober 2006 sind ...
 
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