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§ 1 - Zweite Verordnung zur Durchführung des § 39 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes (2. BewG39DV k.a.Abk.)
§ 1
§ 1 wird in 1 Vorschrift zitiert
Für die Hauptbewertungsstützpunkte werden auf den 1. Januar 1964 Vergleichszahlen festgesetzt. Sie sind für die weinbauliche Nutzung der Anlage zu entnehmen.
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Zitierungen von § 1 Zweite Verordnung zur Durchführung des § 39 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 2. BewG39DV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
2. BewG39DV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3917/a54558.htm