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§ 1 - Zweite Verordnung zur Durchführung des § 39 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes (2. BewG39DV k.a.Abk.)

V. v. 24.11.1967 BGBl. I S. 1191
Geltung ab 14.12.1967; FNA: 610-7-10-2 Allgemeines Steuerrecht

§ 1



Für die Hauptbewertungsstützpunkte werden auf den 1. Januar 1964 Vergleichszahlen festgesetzt. Sie sind für die weinbauliche Nutzung der Anlage zu entnehmen.

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Zitierungen von § 1 Zweite Verordnung zur Durchführung des § 39 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 2. BewG39DV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. BewG39DV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 2. BewG39DV (zu § 1) Hauptbewertungsstützpunkte der weinbaulichen Nutzung