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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 05.06.2015 aufgehoben
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§ 1 - Kasein-Beihilfenverordnung (KaseinBV)
V. v. 20.03.1989 BGBl. I S. 508; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 21.05.2015 BGBl. I S. 827
Geltung ab 01.03.1989; FNA: 7847-11-4-61 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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Geltung ab 01.03.1989; FNA: 7847-11-4-61 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 1 Anwendungsbereich
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union hinsichtlich der Gewährung von Beihilfen für Magermilch, die zu Kasein und Kaseinaten verarbeitet worden ist.
Text in der Fassung des Artikels 26 Verordnung zur Anpassung von Verordnungen nach dem BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz V. v. 13. Dezember 2011 BGBl. I S. 2720 m.W.v. 22. Dezember 2011
Frühere Fassungen von § 1 KaseinBV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 22.12.2011 | Artikel 26 Verordnung zur Anpassung von Verordnungen nach dem BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz vom 13.12.2011 BGBl. I S. 2720 |
aktuell vorher | 18.03.2009 | Artikel 4 Verordnung zur Änderung von marktordnungsrechtlichen Vorschriften im Milchbereich sowie zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des EG-Rebflächenrodungsprogramms vom 10.03.2009 BGBl. I S. 491 |
aktuell | vor 18.03.2009 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 KaseinBV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 KaseinBV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KaseinBV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 KaseinBV Zuständigkeit
... für die Durchführung diese Verordnung und der in § 1 genannten Rechtsakte ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ...
§ 6 KaseinBV Aufzeichnungspflichten
... an einer in § 1 genannten Maßnahme als Hersteller von Kasein oder Kaseinat teilnimmt (Beteiligter), hat, ... von Kasein oder Kaseinat teilnimmt (Beteiligter), hat, soweit er nicht bereits nach den in § 1 genannten Rechtsakten zu einer Buchführung verpflichtet ist, über die Anlieferung und ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung von marktordnungsrechtlichen Vorschriften im Milchbereich sowie zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des EG-Rebflächenrodungsprogramms
V. v. 10.03.2009 BGBl. I S. 491
Artikel 4 MilchMaOrdRuaÄndV Änderung der Kasein-Beihilfenverordnung
... (BGBl. I S. 2018) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 werden die Wörter „im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Milch und ...
Verordnung zur Anpassung von Verordnungen nach dem BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz
V. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2720
Artikel 26 BMELVAnpV Änderung der Kasein-Beihilfenverordnung
... In § 1 der Kasein-Beihilfenverordnung vom 20. März 1989 (BGBl. I S. 508), die zuletzt durch Artikel ...
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