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§ 3 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten (VwFAngAusbV k.a.Abk.)
§ 3 Ausbildungsberufsbild
§ 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- der Ausbildungsbetrieb:
- 1.1
-
- 1.2
-
- 1.3
-
- 1.4
-
- 2.
- Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe;
- 3.
- Informations- und Kommunikationssysteme;
- 4.
- Kommunikation und Kooperation;
- 5.
- Verwaltungsbetriebswirtschaft:
- 5.1
-
- 5.2
-
- 5.3
-
- 5.4
-
- 6.
- Personalwesen;
- 7.
- Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren.
(2) Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- in der Fachrichtung Bundesverwaltung:
- 1.1
-
- 1.2
-
- 1.3
-
- 2.
- in der Fachrichtung Landesverwaltung:
- 2.1
-
- 2.2
-
- 3.
- in der Fachrichtung Kommunalverwaltung:
- 3.1
-
- 3.2
-
- 3.3
-
- 4.
- in der Fachrichtung Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern:
- 4.1
-
- 4.2
-
- 4.3
-
- 4.4
-
- 5.
- in der Fachrichtung Kirchenverwaltung in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland:
- 5.1
-
- 5.2
-
- 5.3
-
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Zitierungen von § 3 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 VwFAngAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VwFAngAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 VwFAngAusbV Ausbildungsrahmenplan
... Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 3 sollen in der gemeinsamen Berufsausbildung und in der Fachrichtung Bundesverwaltung nach der in ... Stunden zu vermitteln. Hierfür kommen insbesondere Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 3 Abs. 1 Nr. 3, 5 bis 7 und § 3 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 und 5 in Betracht. Die dienstbegleitende ... kommen insbesondere Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 3 Abs. 1 Nr. 3, 5 bis 7 und § 3 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 und 5 in Betracht. Die dienstbegleitende Unterweisung ist inhaltlich und ...
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