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SeemAmtsV
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Anlage 2
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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.05.2014 aufgehoben
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Anlage 2 - Seemannsamtsverordnung (SeemAmtsV
k.a.Abk.
)
V. v. 21.10.1981
BGBl. I S. 1146
; aufgehoben durch
§ 66
V. v. 08.05.2014
BGBl. I S. 460
Geltung ab 01.11.1981; FNA: 9513-27
Schiffsbesatzung
2 weitere Fassungen
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Drucksachen / Entwurf / Begründung
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wird in 4 Vorschriften zitiert
Sechster Abschnitt Schlußvorschriften
Anlage 1
←
→
Anlage 3
Anlage 2 (zu §
8
) Muster der Musterrolle im Format DIN A 4
Anlage 2 wird in
1 Vorschrift zitiert
(siehe BGBl. I 1981 S. 1154 - 1156)
Anlage 1
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Anlage 3
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Zitierungen von
Anlage 2 Seemannsamtsverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 SeemAmtsV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SeemAmtsV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 8 SeemAmtsV Form der Musterrolle
... werden nach dem Muster der Anlage
2
...
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