Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.05.2014 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

Anlage 2 - Seemannsamtsverordnung (SeemAmtsV k.a.Abk.)

V. v. 21.10.1981 BGBl. I S. 1146; aufgehoben durch § 66 V. v. 08.05.2014 BGBl. I S. 460
Geltung ab 01.11.1981; FNA: 9513-27 Schiffsbesatzung
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Anlage 2 (zu § 8) Muster der Musterrolle im Format DIN A 4


Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

(siehe BGBl. I 1981 S. 1154 - 1156)

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Zitierungen von Anlage 2 Seemannsamtsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 SeemAmtsV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SeemAmtsV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 SeemAmtsV Form der Musterrolle
... werden nach dem Muster der Anlage 2  ...


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