Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.05.2014 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

Anlage 3 - Seemannsamtsverordnung (SeemAmtsV k.a.Abk.)

V. v. 21.10.1981 BGBl. I S. 1146; aufgehoben durch § 66 V. v. 08.05.2014 BGBl. I S. 460
Geltung ab 01.11.1981; FNA: 9513-27 Schiffsbesatzung
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Anlage 3 (zu § 11 Abs. 3) Muster einer Beilage zur Musterrolle im Format DIN A 4


Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

(siehe BGBl. I 1981 S. 1157 - 1158)

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Zitierungen von Anlage 3 Seemannsamtsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 SeemAmtsV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SeemAmtsV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 SeemAmtsV Anmusterung
... werden, so kann die Anmusterung in einer Beilage zur Musterrolle nach dem Muster der Anlage 3 bescheinigt werden. Der Kapitän hat die Beilage unverzüglich der Musterrolle ...


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