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Änderung § 126a Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom 25.03.2020

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 126a a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 25.03.2020 geltenden Fassung
§ 126a n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2023 geltenden Fassung
durch B. v. 15.12.2022 BGBl. I S. 2598
(heute geltende Fassung) 
 
(Textabschnitt unverändert)

§ 126a (aufgehoben)


(heute geltende Fassung) 
 

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