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Synopse aller Änderungen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages am 27.10.2021
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 27. Oktober 2021 durch Bekanntmachung der GO-BTÄndB geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der GO-BT.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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a.F. (alte Fassung) in der vor dem 27.10.2021 geltenden Fassung | n.F. (neue Fassung) in der am 27.10.2021 geltenden Fassung durch B. v. 26.10.2021 BGBl. I S. 4830 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Eingangsformel I. Wahl des Präsidenten, der Stellvertreter und Schriftführer § 1 Konstituierung § 2 Wahl des Präsidenten und der Stellvertreter § 3 Wahl der Schriftführer II. Wahl des Bundeskanzlers § 4 Wahl des Bundeskanzlers III. Präsident, Präsidium und Ältestenrat § 5 Präsidium § 6 Ältestenrat § 7 Aufgaben des Präsidenten § 8 Sitzungsvorstand § 9 Aufgaben der Schriftführer IV. Fraktionen § 10 Bildung der Fraktionen § 11 Reihenfolge der Fraktionen § 12 Stellenanteile der Fraktionen V. Die Mitglieder des Bundestages § 13 Rechte und Pflichten der Mitglieder des Bundestages § 14 Urlaub § 15 Anfechtung und Verlust der Mitgliedschaft § 16 Akteneinsicht und -abgabe § 17 Geheimschutzordnung | |
(Text alte Fassung) § 18 Verhaltensregeln | (Text neue Fassung) § 18 (aufgehoben) |
VI. Tagesordnung, Einberufung, Leitung der Sitzung und Ordnungsmaßnahmen § 19 Sitzungen § 20 Tagesordnung § 21 Einberufung durch den Präsidenten § 22 Leitung der Sitzungen § 23 Eröffnung der Aussprache § 24 Verbindung der Beratung § 25 Vertagung der Beratung oder Schluß der Aussprache § 26 Vertagung der Sitzung § 27 Worterteilung und Wortmeldung § 28 Reihenfolge der Redner § 29 Zur Geschäftsordnung § 30 Erklärung zur Aussprache § 31 Erklärung zur Abstimmung § 32 Erklärung außerhalb der Tagesordnung § 33 Die Rede § 34 Platz des Redners § 35 Rededauer § 36 Sach- und Ordnungsruf, Wortentziehung § 37 Ordnungsgeld § 38 Ausschluss von Mitgliedern des Bundestages § 39 Einspruch gegen Ordnungsmaßnahmen § 40 Unterbrechung der Sitzung § 41 Weitere Ordnungsmaßnahmen § 42 Herbeirufung eines Mitgliedes der Bundesregierung § 43 Recht auf jederzeitiges Gehör § 44 Wiedereröffnung der Aussprache § 45 Feststellung der Beschlußfähigkeit Folgen der Beschlußunfähigkeit § 46 Fragestellung § 47 Teilung der Frage § 48 Abstimmungsregeln § 49 Wahlen mit verdeckten Stimmzetteln § 50 Verfahren bei der Auswahl des Sitzes einer Bundesbehörde § 51 Zählung der Stimmen § 52 Namentliche Abstimmung § 53 Unzulässigkeit der namentlichen Abstimmung VII. Ausschüsse § 54 Ständige Ausschüsse und Sonderausschüsse § 55 Einsetzung von Unterausschüssen § 56 Enquete-Kommission § 56a Technikfolgenanalysen § 57 Mitgliederzahl der Ausschüsse § 58 Bestimmung des Vorsitzenden und seines Stellvertreters § 59 Rechte und Pflichten des Vorsitzenden § 60 Einberufung der Ausschußsitzungen § 61 Tagesordnung der Ausschüsse § 62 Aufgaben der Ausschüsse § 63 Federführender Ausschuß § 64 Verhandlungsgegenstände § 65 Berichterstatterbenennung § 66 Berichterstattung § 67 Beschlußfähigkeit im Ausschuß § 68 Herbeirufung eines Mitgliedes der Bundesregierung zu den Ausschußsitzungen § 69 Nichtöffentliche Ausschußsitzungen § 69a Erweiterte öffentliche Ausschußberatungen § 70 Öffentliche Anhörungssitzungen § 71 Antragstellung im Ausschuß, Schluß der Aussprache § 72 Abstimmung außerhalb einer Sitzung § 73 Ausschußprotokolle § 74 Anwendbarkeit der Bestimmungen der Geschäftsordnung VIII. Vorlagen und ihre Behandlung § 75 Vorlagen § 76 Vorlagen von Mitgliedern des Bundestages § 77 Behandlung der Vorlagen § 78 Beratungen § 79 Erste Beratung von Gesetzentwürfen § 80 Überweisung an einen Ausschuß § 80a Überprüfung von Gesetzentwürfen auf sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit § 81 Zweite Beratung von Gesetzentwürfen § 82 Änderungsanträge und Zurückverweisung in zweiter Beratung § 83 Zusammenstellung der Änderungen § 84 Dritte Beratung von Gesetzentwürfen § 85 Änderungsanträge und Zurückverweisung in dritter Beratung § 86 Schlußabstimmung § 87 Verfahren zu Artikel 113 des Grundgesetzes § 88 Behandlung von Entschließungsanträgen § 89 Einberufung des Vermittlungsausschusses § 90 Beratung von Beschlußempfehlungen des Vermittlungsausschusses § 91 Einspruch des Bundesrates § 92 Rechtsverordnungen § 93 Zuleitung und Überweisung von Unionsdokumenten § 93a Ausschussberatung von Unionsdokumenten § 93b Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union § 93c Subsidiaritätsrüge § 93d Subsidiaritätsklage § 94 Stabilitätsvorlagen § 95 Haushaltsvorlagen § 96 Finanzvorlagen § 96a Verfahren nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz § 97 Mißtrauensantrag gegen den Bundeskanzler § 98 Vertrauensantrag des Bundeskanzlers § 99 Dringliche Gesetzentwürfe der Bundesregierung nach Artikel 81 des Grundgesetzes § 100 Große Anfragen § 101 Beantwortung und Beratung von Großen Anfragen § 102 Ablehnung der Beantwortung der Großen Anfragen § 103 Beschränkung der Beratung über Große Anfragen § 104 Kleine Anfragen § 105 Fragen einzelner Mitglieder des Bundestages § 106 Aktuelle Stunde und Befragung der Bundesregierung § 107 Immunitätsangelegenheiten IX. Behandlung von Petitionen § 108 Zuständigkeit des Petitionsausschusses § 109 Überweisung der Petitionen § 110 Rechte des Petitionsausschusses § 111 Übertragung von Befugnissen auf einzelne Mitglieder des Petitionsausschusses § 112 Beschlußempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses X. Der Wehrbeauftragte des Bundestages § 113 Wahl des Wehrbeauftragten § 114 Berichte des Wehrbeauftragten § 115 Beratung der Berichte des Wehrbeauftragten XI. Beurkundung und Vollzug der Beschlüsse des Bundestages § 116 Plenarprotokolle § 117 Prüfung der Niederschrift durch den Redner § 118 Korrektur der Niederschrift § 119 Niederschrift von Zwischenrufen § 120 Beurkundung der Beschlüsse § 121 Einspruch gegen das Amtliche Protokoll § 122 Übersendung beschlossener Gesetze § 122a Elektronische Dokumente § 123 Fristberechnung § 124 Wahrung der Frist § 125 Unerledigte Gegenstände XII. Abweichungen und Auslegung dieser Geschäftsordnung § 126 Abweichungen von dieser Geschäftsordnung | |
§ 126a Besondere Anwendung der Geschäftsordnung auf Grund der allgemeinen Beeinträchtigung durch COVID-19 | § 126a Besondere Anwendung der Geschäftsordnung aufgrund der allgemeinen Beeinträchtigung durch COVID-19 |
§ 127 Auslegung dieser Geschäftsordnung § 128 Rechte des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Anlagen | |
Anlage 1 Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages | Anlage 1 (aufgehoben) |
Anlage 2 Registrierung von Verbänden und deren Vertretern Anlage 2a Verhaltenskodex für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Rahmen des Lobbyregistergesetzes Anlage 3 Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages Anlage 4 Richtlinien für die Fragestunde und für die schriftlichen Einzelfragen Anlage 5 Richtlinien für Aussprachen zu Themen von allgemeinem aktuellen Interesse Anlage 6 Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten und in Fällen der Genehmigung gemäß § 50 Abs. 3 StPO und § 382 Abs. 3 ZPO sowie bei Ermächtigungen gemäß § 90b Abs. 2, § 194 Abs. 4 StGB *) Anlage 7 Richtlinien für die Befragung der Bundesregierung Anlage 8 (aufgehoben) | |
§ 18 Verhaltensregeln | § 18 (aufgehoben) |
Die vom Bundestag gemäß § 44b des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz) zu beschließenden Verhaltensregeln sind Bestandteil dieser Geschäftsordnung (Anlage 1). | |
§ 126a Besondere Anwendung der Geschäftsordnung auf Grund der allgemeinen Beeinträchtigung durch COVID-19 | § 126a Besondere Anwendung der Geschäftsordnung aufgrund der allgemeinen Beeinträchtigung durch COVID-19 |
(1) Der Deutsche Bundestag ist abweichend von § 45 Absatz 1 beschlussfähig, wenn mehr als ein Viertel der Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. (2) Ein Ausschuss ist abweichend von § 67 beschlussfähig, wenn mehr als ein Viertel der Mitglieder an der Sitzung teilnehmen oder über elektronische Kommunikationsmittel an den Beratungen teilnehmen können. (3) Die Ausschüsse, einschließlich des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, können ihren Vorsitzenden auch in Sitzungswochen entsprechend § 72 zu Abstimmungen außerhalb einer Sitzung ermächtigen, für Abstimmungen und Beschlussfassungen können in Abweichung von § 48 Absatz 1 Satz 1 auch elektronische Kommunikationsmittel genutzt werden. (4) Öffentliche Ausschussberatungen und öffentliche Anhörungssitzungen können auch so durchgeführt werden, dass der Öffentlichkeit Zugang ausschließlich durch elektronische Übermittlungswege gewährt wird. (5) § 126a findet bis zum Ende der 19. Wahlperiode Anwendung. | (1) Anwesend im Sinne des § 67 Satz 1 sind auch diejenigen Mitglieder, die über elektronische Kommunikationsmittel an der Sitzung teilnehmen. (2) Die Ausschüsse, einschließlich des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, können ihren Vorsitzenden auch in Sitzungswochen entsprechend § 72 zu Abstimmungen außerhalb einer Sitzung ermächtigen, für Abstimmungen und Beschlussfassungen können in Abweichung von § 48 Absatz 1 Satz 1 auch elektronische Kommunikationsmittel genutzt werden. (3) Öffentliche Ausschussberatungen und öffentliche Anhörungssitzungen können auch so durchgeführt werden, dass der Öffentlichkeit Zugang ausschließlich durch elektronische Übermittlungswege gewährt wird. (4) § 126a findet bis zum 31. Dezember 2021 Anwendung. |
Anlage 1 Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages | Anlage 1 (aufgehoben) |
(gesamter Text siehe Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages) |
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