interne Verweise§ 6 GO-BT Ältestenrat ... seinen Stellvertretern und dreiundzwanzig weiteren von den Fraktionen gemäß § 12 zu benennenden Mitgliedern. Die Einberufung obliegt dem Präsidenten. Er ...
§ 10 GO-BT Bildung der Fraktionen ... der Fraktionsstärke nicht mitzählen, jedoch bei der Bemessung der Stellenanteile (§ 12 ) zu berücksichtigen sind. (4) Mitglieder des Bundestages, die sich ...
§ 55 GO-BT Einsetzung von Unterausschüssen ... Ausschuß sich nach dem Stärkeverhältnis der einzelnen Fraktionen richten (§ 12 ). Wird der Unterausschuß für eine bestimmte Dauer eingesetzt, kann er ... mit einem Mitglied vertreten sein. Im übrigen sind die Grundsätze des § 12 zu berücksichtigen. (4) Ist eine Vorlage mehreren Ausschüssen zur Beratung ...
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