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Zitierungen von § 38 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 38 GO-BT verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GO-BT selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 37 GO-BT Ordnungsgeld (vom 08.12.2011)
... Im Wiederholungsfall erhöht sich das Ordnungsgeld auf 2.000 Euro. § 38 Absatz 2 gilt ...
§ 39 GO-BT Einspruch gegen Ordnungsmaßnahmen (vom 08.12.2011)
... den Ordnungsruf (§ 36), das Ordnungsgeld (§ 37) und den Sitzungsausschluss (§ 38 ) kann das betroffene Mitglied des Bundestages bis zum nächsten Plenarsitzungstag schriftlich ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Sonstige
Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen BundestagesB. v. 24.11.2011 BGBl. I S. 2454
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Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3966/v55008.htm