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Zitierungen von § 38 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 38 GO-BT verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GO-BT selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 37 GO-BT Ordnungsgeld (vom 08.12.2011)
... Im Wiederholungsfall erhöht sich das Ordnungsgeld auf 2.000 Euro. § 38 Absatz 2 gilt ...
§ 39 GO-BT Einspruch gegen Ordnungsmaßnahmen (vom 08.12.2011)
... den Ordnungsruf (§ 36), das Ordnungsgeld (§ 37) und den Sitzungsausschluss (§ 38 ) kann das betroffene Mitglied des Bundestages bis zum nächsten Plenarsitzungstag schriftlich ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
B. v. 24.11.2011 BGBl. I S. 2454
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