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Zitierungen von § 66 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 66 GO-BT verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GO-BT selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 63 GO-BT Federführender Ausschuß (vom 01.01.2023)
... Den Bericht an den Bundestag gemäß § 66 kann nur der federführende Ausschuß erstatten. (2) Werden Vorlagen ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Sonstige
Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen BundestagesB. v. 15.12.2022 BGBl. I S. 2598
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