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Zitierungen von § 66 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 66 GO-BT verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GO-BT selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 63 GO-BT Federführender Ausschuß (vom 01.01.2023)
... Den Bericht an den Bundestag gemäß § 66 kann nur der federführende Ausschuß erstatten. (2) Werden Vorlagen ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
B. v. 15.12.2022 BGBl. I S. 2598
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