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Zitierungen von § 123 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 123 GO-BT verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GO-BT selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 20 GO-BT Tagesordnung
... nächsten Sitzung gesetzt und beraten werden, wenn seit der Verteilung der Drucksache (§ 123 ) mindestens drei Wochen vergangen sind. (5) Ist eine Sitzung wegen ...
§ 78 GO-BT Beratungen (vom 02.07.2009)
... Beratungen der Vorlagen frühestens am dritten Tage nach Verteilung der Drucksachen (§ 123 ). (6) Wird im Ältestenrat vorab vereinbart, anstelle einer Aussprache ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Sonstige
Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen BundestagesB. v. 02.07.2013 BGBl. I S. 2167
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Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3966/v55098.htm