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Zitierungen von § 123 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 123 GO-BT verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GO-BT selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 20 GO-BT Tagesordnung
... nächsten Sitzung gesetzt und beraten werden, wenn seit der Verteilung der Drucksache (§ 123 ) mindestens drei Wochen vergangen sind. (5) Ist eine Sitzung wegen ...
§ 78 GO-BT Beratungen (vom 02.07.2009)
... Beratungen der Vorlagen frühestens am dritten Tage nach Verteilung der Drucksachen (§ 123 ). (6) Wird im Ältestenrat vorab vereinbart, anstelle einer Aussprache ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
B. v. 02.07.2013 BGBl. I S. 2167
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