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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2018 aufgehoben
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§ 17 - Verpackungsverordnung (VerpackV)
V. v. 21.08.1998 BGBl. I S. 2379; zuletzt geändert durch Artikel 11 Abs. 10 G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2745
Geltung ab 28.08.1998; FNA: 2129-27-2-10 Umweltschutz
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Geltung ab 28.08.1998; FNA: 2129-27-2-10 Umweltschutz
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§ 17 (aufgehoben)
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Text in der Fassung des Artikels 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung V. v. 30. Dezember 2005 BGBl. I 2006 S. 2 m.W.v. 7. Januar 2006
Frühere Fassungen von § 17 VerpackV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 07.01.2006 | Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung vom 30.12.2005 BGBl. 2006 I S. 2 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 17 VerpackV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 VerpackV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VerpackV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Vierte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung
V. v. 30.12.2005 BGBl. I 2006 S. 2
Artikel 1 4. VerpackVÄndV
... 14 in Verkehr gebracht werden." b) Absatz 3 wird aufgehoben. 8. § 17 wird aufgehoben und mit der folgenden Fußnote ergänzt: „1) Die ...
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