Tools:
Update via:
Änderung § 11 VerpackV vom 01.06.2012
Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 11 VerpackV, alle Änderungen durch Artikel 5 KrWAbfRNOG am 1. Juni 2012 und Änderungshistorie der VerpackVHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
§ 11 VerpackV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.06.2012 geltenden Fassung | § 11 VerpackV n.F. (neue Fassung) in der am 01.06.2012 geltenden Fassung durch Artikel 5 Abs. 19 G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212 |
---|---|
(Textabschnitt unverändert) § 11 Beauftragung Dritter | |
(Text alte Fassung) Hersteller und Vertreiber können sich zur Erfüllung ihrer Pflichten aus dieser Verordnung Dritter bedienen. Die Rücknahme von Verpackungen und die Erstattung von Pfandbeträgen kann auch über Automaten erfolgen. § 16 Abs. 1 Satz 2 und 3 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes gilt entsprechend. | (Text neue Fassung) Hersteller und Vertreiber können sich zur Erfüllung ihrer Pflichten aus dieser Verordnung Dritter bedienen. Die Rücknahme von Verpackungen und die Erstattung von Pfandbeträgen kann auch über Automaten erfolgen. § 22 Satz 2 und 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gilt entsprechend. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3971/al34106-0.htm