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§ 3a - Investmentsteuergesetz (InvStG)

Artikel 2 G. v. 15.12.2003 BGBl. I S. 2676, 2724; aufgehoben durch Artikel 11 G. v. 19.07.2016 BGBl. I S. 1730
Geltung ab 01.01.2004; FNA: 610-6-15 Allgemeines Steuerrecht
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§ 3a Ausschüttungsreihenfolge



Für eine Ausschüttung gelten die Substanzbeträge erst nach Ausschüttung sämtlicher Erträge des laufenden und aller vorherigen Geschäftsjahre als verwendet.





 

Frühere Fassungen von § 3a InvStG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 24.12.2013Artikel 1 AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz (AIFM-StAnpG)
vom 18.12.2013 BGBl. I S. 4318

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3a InvStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3a InvStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InvStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 22 InvStG Anwendungsvorschriften zum AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz (vom 27.07.2016)
... auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2013 beginnen. (4) § 3a ist erstmals bei Ausschüttungen anzuwenden, die nach dem 23. August 2014 abfließen. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz (AIFM-StAnpG)
G. v. 18.12.2013 BGBl. I S. 4318
Artikel 1 AIFM-StAnpG Änderung des Investmentsteuergesetzes
... b) Nach der Angabe zu § 3 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 3a Ausschüttungsreihenfolge". c) Die Angabe zu § 10 wird wie folgt ... das Wort „Investmentfonds" ersetzt. 5. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt: „§ 3a Ausschüttungsreihenfolge Für ... 5. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt: „§ 3a Ausschüttungsreihenfolge Für eine Ausschüttung gelten die ... Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2013 beginnen. (4) § 3a ist erstmals bei Ausschüttungen anzuwenden, die nach dem 23. August 2014 abfließen. ...