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Zitierungen von § 45 Gewerbeordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 45 GewO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GewO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 35 GewO Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit (vom 01.01.2023)
... der zuständigen Behörde gestattet werden, den Gewerbebetrieb durch einen Stellvertreter ( § 45 ) fortzuführen, der die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des ...
§ 46 GewO Fortführung des Gewerbes
... für Rechnung des überlebenden Ehegatten oder Lebenspartners durch einen nach § 45 befähigten Stellvertreter betrieben werden, wenn die für den Betrieb einzelner Gewerbe ... Gewerbe bis zur Dauer eines Jahres nach dem Tode des Gewerbetreibenden auch ohne den nach § 45 befähigten Stellvertreter betrieben ...
Zitat in folgenden Normen
Kreditwesengesetz (KWG)
neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2776; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
§ 34 KWG Stellvertretung und Fortführung bei Todesfall (vom 19.12.2014)
... § 45 der Gewerbeordnung findet auf Institute keine Anwendung. (2) Nach dem Tode ...
Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG)
Artikel 1 G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
§ 20 WpIG Geschäftsleiter (vom 30.12.2023)
... Antrag des Wertpapierinstituts oder des Geschäftsleiters widerrufen werden. (7) § 45 der Gewerbeordnung findet keine Anwendung. (8) Eine Person, die nicht die Anforderungen nach den ...
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