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Zitierungen von § 109 Gewerbeordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 109 GewO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GewO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42, 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 630 BGB Pflicht zur Zeugniserteilung
... Form ist ausgeschlossen. Wenn der Verpflichtete ein Arbeitnehmer ist, findet § 109 der Gewerbeordnung  ...

Seearbeitsgesetz (SeeArbG)
Artikel 1 G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 868, 2014 I 605; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 14.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 73
§ 33 SeeArbG Dienstbescheinigung (vom 21.03.2023)
... und keine Angaben über die Heuer enthalten. Der Anspruch auf ein Zeugnis nach § 109 der Gewerbeordnung bleibt unberührt. (5) Der Reeder ist verpflichtet, die Dienstbescheinigungen der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Artikel 36 BEG IV Änderung der Gewerbeordnung
... „§ 14 Absatz 1 Satz 2 bis 4" ersetzt. 3. § 109 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Das Zeugnis kann mit Einwilligung des Arbeitnehmers ...
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