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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 22.07.2009 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung
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IV. - Anordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMinWABDGAnO k.a.Abk.)
A. v. 09.09.2003 BGBl. I S. 1955; aufgehoben durch VI. A. v. 26.06.2009 BGBl. I S. 2051
Geltung ab 01.10.2003; FNA: 2031-4-19 Disziplinarrecht
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Geltung ab 01.10.2003; FNA: 2031-4-19 Disziplinarrecht
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IV.
Die Zuständigkeit zum Erlass von Widerspruchsbescheiden im Sinne des § 42 Abs. 1 des Bundesdisziplinargesetzes und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen, die ihren Ursprung im Bundesdisziplinargesetz haben, richtet sich nach den Abschnitten I und II der Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 7. August 2003 (BGBl. I S. 1686)
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