Änderung § 225 SGB VII vom 01.01.2024

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§ 225 SGB VII a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2024 geltenden Fassung
§ 225 SGB VII n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2025 geltenden Fassung
durch Artikel 41 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; dieses geändert durch Artikel 15 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
(heute geltende Fassung) 
 
(Textabschnitt unverändert)

§ 225 (aufgehoben)


(heute geltende Fassung) 
 



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