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Synopse aller Änderungen des SGB VII am 01.01.2010

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2010 durch Artikel 1 des LSVMG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des SGB VII.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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SGB VII a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2010 geltenden Fassung
SGB VII n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2010 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 18.12.2007 BGBl. I S. 2984; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 30.10.2008 BGBl. I S. 2130

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Erstes Kapitel Aufgaben, versicherter Personenkreis, Versicherungsfall
    Erster Abschnitt Aufgaben der Unfallversicherung
       § 1 Prävention, Rehabilitation, Entschädigung
    Zweiter Abschnitt Versicherter Personenkreis
       § 2 Versicherung kraft Gesetzes
       § 3 Versicherung kraft Satzung
       § 4 Versicherungsfreiheit
       § 5 Versicherungsbefreiung
       § 6 Freiwillige Versicherung
    Dritter Abschnitt Versicherungsfall
       § 7 Begriff
       § 8 Arbeitsunfall
       § 9 Berufskrankheit
       § 10 Erweiterung in der See- und Binnenschiffahrt
       § 11 Mittelbare Folgen eines Versicherungsfalls
       § 12 Versicherungsfall einer Leibesfrucht
       § 13 Sachschäden bei Hilfeleistungen
Zweites Kapitel Prävention
    § 14 Grundsatz
    § 15 Unfallverhütungsvorschriften
    § 16 Geltung bei Zuständigkeit anderer Unfallversicherungsträger und für ausländische Unternehmen
    § 17 Überwachung und Beratung
    § 18 Aufsichtspersonen
    § 19 Befugnisse der Aufsichtspersonen
    § 20 Zusammenarbeit mit Dritten
    § 21 Verantwortung des Unternehmers, Mitwirkung der Versicherten
    § 22 Sicherheitsbeauftragte
    § 23 Aus- und Fortbildung
    § 24 Überbetrieblicher arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst
    § 25 Bericht gegenüber dem Bundestag
Drittes Kapitel Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls
    Erster Abschnitt Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen, Pflege, Geldleistungen
       Erster Unterabschnitt Anspruch und Leistungsarten
          § 26 Grundsatz
       Zweiter Unterabschnitt Heilbehandlung
          § 27 Umfang der Heilbehandlung
          § 28 Ärztliche und zahnärztliche Behandlung
          § 29 Arznei- und Verbandmittel
          § 30 Heilmittel
          § 31 Hilfsmittel
          § 32 Häusliche Krankenpflege
          § 33 Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen
          § 34 Durchführung der Heilbehandlung
       Dritter Unterabschnitt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
          § 35 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
          §§ 36 bis 38 (weggefallen)
       Vierter Unterabschnitt Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen
          § 39 Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen
          § 40 Kraftfahrzeughilfe
          § 41 Wohnungshilfe
          § 42 Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten
          § 43 Reisekosten
       Fünfter Unterabschnitt Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
          § 44 Pflege
       Sechster Unterabschnitt Geldleistungen während der Heilbehandlung und der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
          § 45 Voraussetzungen für das Verletztengeld
          § 46 Beginn und Ende des Verletztengeldes
          § 47 Höhe des Verletztengeldes
          § 48 Verletztengeld bei Wiedererkrankung
          § 49 Übergangsgeld
          § 50 Höhe und Berechnung des Übergangsgeldes
          § 51 (weggefallen)
          § 52 Anrechnung von Einkommen auf Verletzten- und Übergangsgeld
       Siebter Unterabschnitt Besondere Vorschriften für die Versicherten in der Seefahrt
          § 53 Vorrang der Krankenfürsorge der Reeder
       Achter Unterabschnitt Besondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften
          § 54 Betriebs- und Haushaltshilfe
          § 55 Art und Form der Betriebs- und Haushaltshilfe
          § 55a Sonstige Ansprüche, Verletztengeld
    Zweiter Abschnitt Renten, Beihilfen, Abfindungen
       Erster Unterabschnitt Renten an Versicherte
          § 56 Voraussetzungen und Höhe des Rentenanspruchs
          § 57 Erhöhung der Rente bei Schwerverletzten
          § 58 Erhöhung der Rente bei Arbeitslosigkeit
          § 59 Höchstbetrag bei mehreren Renten
          § 60 Minderung bei Heimpflege
          § 61 Renten für Beamte und Berufssoldaten
          § 62 Rente als vorläufige Entschädigung
       Zweiter Unterabschnitt Leistungen an Hinterbliebene
          § 63 Leistungen bei Tod
          § 64 Sterbegeld und Erstattung von Überführungskosten
          § 65 Witwen- und Witwerrente
          § 66 Witwen- und Witwerrente an frühere Ehegatten; mehrere Berechtigte
          § 67 Voraussetzungen der Waisenrente
          § 68 Höhe der Waisenrente
          § 69 Rente an Verwandte der aufsteigenden Linie
          § 70 Höchstbetrag der Hinterbliebenenrenten
          § 71 Witwen-, Witwer- und Waisenbeihilfe
       Dritter Unterabschnitt Beginn, Änderung und Ende von Renten
          § 72 Beginn von Renten
          § 73 Änderungen und Ende von Renten
          § 74 Ausnahmeregelungen für die Änderung von Renten
       Vierter Unterabschnitt Abfindung
          § 75 Abfindung mit einer Gesamtvergütung
          § 76 Abfindung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit unter 40 vom Hundert
          § 77 Wiederaufleben der abgefundenen Rente
          § 78 Abfindung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit ab 40 vom Hundert
          § 79 Umfang der Abfindung
          § 80 Abfindung bei Wiederheirat
       Fünfter Unterabschnitt Besondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften
          § 80a Voraussetzungen für den Rentenanspruch, Wartezeit
    Dritter Abschnitt Jahresarbeitsverdienst
       Erster Unterabschnitt Allgemeines
          § 81 Jahresarbeitsverdienst als Berechnungsgrundlage
       Zweiter Unterabschnitt Erstmalige Festsetzung
          § 82 Regelberechnung
          § 83 Jahresarbeitsverdienst kraft Satzung
          § 84 Jahresarbeitsverdienst bei Berufskrankheiten
          § 85 Mindest- und Höchstjahresarbeitsverdienst
          § 86 Jahresarbeitsverdienst für Kinder
          § 87 Jahresarbeitsverdienst nach billigem Ermessen
          § 88 Erhöhung des Jahresarbeitsverdienstes für Hinterbliebene
          § 89 Berücksichtigung von Anpassungen
       Dritter Unterabschnitt Neufestsetzung
          § 90 Neufestsetzung nach voraussichtlicher Schul- oder Berufsausbildung oder Altersstufen
          § 91 Mindest- und Höchstjahresarbeitsverdienst, Jahresarbeitsverdienst nach billigem Ermessen bei Neufestsetzung
       Vierter Unterabschnitt Besondere Vorschriften für die Versicherten der See-Berufsgenossenschaft und ihre Hinterbliebenen
          § 92 Jahresarbeitsverdienst für Seeleute
       Fünfter Unterabschnitt Besondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und ihre Hinterbliebenen
          § 93 Jahresarbeitsverdienst für landwirtschaftliche Unternehmer, ihre Ehegatten und Familienangehörigen
    Vierter Abschnitt Mehrleistungen
       § 94 Mehrleistungen
    Fünfter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften für Leistungen
       § 95 Anpassung von Geldleistungen
       § 96 Fälligkeit, Auszahlung und Berechnungsgrundsätze
       § 97 Leistungen ins Ausland
       § 98 Anrechnung anderer Leistungen
       § 99 Wahrnehmung von Aufgaben durch die Deutsche Post AG
       § 100 Verordnungsermächtigung
       § 101 Ausschluß oder Minderung von Leistungen
       § 102 Schriftform
       § 103 Zwischennachricht, Unfalluntersuchung
Viertes Kapitel Haftung von Unternehmern, Unternehmensangehörigen und anderen Personen
    Erster Abschnitt Beschränkung der Haftung gegenüber Versicherten, ihren Angehörigen und Hinterbliebenen
       § 104 Beschränkung der Haftung der Unternehmer
       § 105 Beschränkung der Haftung anderer im Betrieb tätiger Personen
       § 106 Beschränkung der Haftung anderer Personen
       § 107 Besonderheiten in der Seefahrt
       § 108 Bindung der Gerichte
       § 109 Feststellungsberechtigung von in der Haftung beschränkten Personen
    Zweiter Abschnitt Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern
       § 110 Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern
       § 111 Haftung des Unternehmens
       § 112 Bindung der Gerichte
       § 113 Verjährung
Fünftes Kapitel Organisation
    Erster Abschnitt Unfallversicherungsträger
       § 114 Unfallversicherungsträger
       § 115 Prävention bei der Unfallkasse des Bundes
       § 116 Unfallversicherungsträger im Landesbereich
       § 117 Unfallversicherungsträger im kommunalen Bereich
       § 118 Vereinigung von Berufsgenossenschaften
       § 119 Vereinigung landwirtschaftlicher Berufsgenossenschaften durch Verordnung
       § 119a Verwaltungsgemeinschaften bei den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften
       § 120 Bundes- und Landesgarantie
    Zweiter Abschnitt Zuständigkeit
       Erster Unterabschnitt Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften
          § 121 Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften
          § 122 Sachliche und örtliche Zuständigkeit
       Zweiter Unterabschnitt Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften
          § 123 Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften
          § 124 Bestandteile des landwirtschaftlichen Unternehmens
       Dritter Unterabschnitt Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
          § 125 Zuständigkeit der Unfallkasse des Bundes
          § 126 Zuständigkeit der Eisenbahn-Unfallkasse
          § 127 Zuständigkeit der Unfallkasse Post und Telekom
          § 128 Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger im Landesbereich
          § 129 Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger im kommunalen Bereich
          § 129a Zuständigkeit bei gemeinsamer Beteiligung von Bund, Ländern, Gemeinden oder Gemeindeverbänden an Unternehmen
       Vierter Unterabschnitt Gemeinsame Vorschriften über die Zuständigkeit
          § 130 Örtliche Zuständigkeit
          § 131 Zuständigkeit für Hilfs- und Nebenunternehmen
          § 132 Zuständigkeit für Unfallversicherungsträger
          § 133 Zuständigkeit für Versicherte
          § 134 Zuständigkeit bei Berufskrankheiten
          § 135 Versicherung nach mehreren Vorschriften
          § 136 Bescheid über die Zuständigkeit, Begriff des Unternehmers
          § 137 Wirkung von Zuständigkeitsänderungen
          § 138 Unterrichtung der Versicherten
          § 139 Vorläufige Zuständigkeit
          § 139a Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung - Ausland
    Dritter Abschnitt Weitere Versicherungseinrichtungen
       § 140 Haftpflicht- und Auslandsversicherung
       § 141 Träger der Versicherungseinrichtungen, Aufsicht
       § 142 Gemeinsame Einrichtungen
       § 143 (weggefallen)
    Abschnitt 3a Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
       § 143a Rechtsstellung und Aufgaben
       § 143b Organe
       § 143c Satzung
       § 143d Aufsicht, Haushalts- und Rechnungswesen, Vermögen, Statistiken, Finanzierung, Bundesgarantie
       § 143e Aufgaben
       § 143f Zusammenarbeit
       § 143g Geschäftsführung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
       § 143h Beschäftigte des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
       § 143i Gemeinsame Personalvertretung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten
    Vierter Abschnitt Dienstrecht
       § 144 Dienstordnung
       § 145 Regelungen in der Dienstordnung
       § 146 Verletzung der Dienstordnung
       § 147 Aufstellung und Änderung der Dienstordnung
       § 148 Dienstrechtliche Vorschriften für die Eisenbahn-Unfallkasse
       § 149 Dienstrechtliche Vorschriften für die Unfallkasse Post und Telekom
       § 149a Dienstrechtliche Vorschriften für die Unfallkasse des Bundes
Sechstes Kapitel Aufbringung der Mittel
    Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
       Erster Unterabschnitt Beitragspflicht
          § 150 Beitragspflichtige
          § 151 Beitragserhebung bei überbetrieblichen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Diensten
       Zweiter Unterabschnitt Beitragshöhe
          § 152 Umlage
          § 153 Berechnungsgrundlagen
          § 154 Berechnungsgrundlagen in besonderen Fällen
          § 155 Beiträge nach der Zahl der Versicherten
          § 156 Beiträge nach einem auf Arbeitsstunden aufgeteilten Arbeitsentgelt
          § 157 Gefahrtarif
          § 158 Genehmigung
          § 159 Veranlagung der Unternehmen zu den Gefahrklassen
          § 160 Änderung der Veranlagung
          § 161 Mindestbeitrag
          § 162 Zuschläge, Nachlässe, Prämien
          § 163 Beitragszuschüsse für Küstenfischer
       Dritter Unterabschnitt Vorschüsse und Sicherheitsleistungen
          § 164 Beitragsvorschüsse und Sicherheitsleistungen
       Vierter Unterabschnitt Umlageverfahren
          § 165 Nachweise
          § 166 Auskunftspflicht der Unternehmer und Beitragsüberwachung
          § 167 Beitragsberechnung
          § 168 Beitragsbescheid
          § 169 Beitragseinzug bei der See-Berufsgenossenschaft
          § 170 Beitragszahlung an einen anderen Unfallversicherungsträger
       Fünfter Unterabschnitt Betriebsmittel und Rücklage
          § 171 Betriebsmittel
          § 172 Rücklage
          § 172c Altersrückstellungen
       Sechster Unterabschnitt Zusammenlegung und Teilung der Last, Teilung der Entschädigungslast bei Berufskrankheiten, Erstattungsansprüche der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften
          § 173 Zusammenlegung und Teilung der Last
          § 174 Teilung der Entschädigungslast bei Berufskrankheiten
          § 175 Erstattungsansprüche der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften
       Siebter Unterabschnitt Lastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften
          § 176 Grundsatz
          § 177 Begriffsbestimmungen
          § 178 Gemeinsame Tragung der Rentenlasten
          § 179 Sonderregelung bei außergewöhnlicher Belastung
          § 180 Freibeträge, Unternehmen ohne Gewinnerzielungsabsicht
          § 181 Durchführung des Ausgleichs
    Zweiter Abschnitt Besondere Vorschriften für die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften
       § 182 Berechnungsgrundlagen
       § 183 Umlageverfahren
       § 183a Rechenschaft über die Verwendung der Mittel
       § 184 Rücklage
(Text alte Fassung) nächste Änderung

 
(Text neue Fassung)

       § 184a Lastenverteilung zwischen den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften
       § 184b Begriffsbestimmungen
       § 184c Gemeinsame Tragung der Rentenlasten
       § 184d Durchführung des Ausgleichs
    Dritter Abschnitt Besondere Vorschriften für die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
       § 185 Gemeindeunfallversicherungsverbände, Unfallkassen der Länder und Gemeinden, gemeinsame Unfallkassen, Feuerwehr-Unfallkassen
       § 186 Aufwendungen der Unfallkasse des Bundes
    Vierter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
       Erster Unterabschnitt Berechnungsgrundsätze
          § 187 Berechnungsgrundsätze
       Zweiter Unterabschnitt Reduzierung der Kosten für Verwaltung und Verfahren
          § 187a Reduzierung der Kosten für Verwaltung und Verfahren in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
Siebtes Kapitel Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit anderen Leistungsträgern und ihre Beziehungen zu Dritten
    Erster Abschnitt Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit anderen Leistungsträgern
       § 188 Auskunftspflicht der Krankenkassen
       § 189 Beauftragung einer Krankenkasse
       § 190 Pflicht der Unfallversicherungsträger zur Benachrichtigung der Rentenversicherungsträger beim Zusammentreffen von Renten
    Zweiter Abschnitt Beziehungen der Unfallversicherungsträger zu Dritten
       § 191 Unterstützungspflicht der Unternehmer
       § 192 Mitteilungs- und Auskunftspflichten von Unternehmern und Bauherren
       § 193 Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls durch die Unternehmer
       § 194 Meldepflicht der Eigentümer von Seeschiffen
       § 195 Unterstützungs- und Mitteilungspflichten von Kammern und der für die Erteilung einer Gewerbe- oder Bauerlaubnis zuständigen Behörden
       § 196 Mitteilungspflichten der Schiffsvermessungs- und -registerbehörden
       § 197 Übermittlungspflicht weiterer Behörden an die Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
       § 198 Auskunftspflicht der Grundstückseigentümer
Achtes Kapitel Datenschutz
    Erster Abschnitt Grundsätze
       § 199 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten durch die Unfallversicherungsträger
       § 200 Einschränkung der Übermittlungsbefugnis
    Zweiter Abschnitt Datenerhebung und -verarbeitung durch Ärzte
       § 201 Datenerhebung und Datenverarbeitung durch Ärzte
       § 202 Anzeigepflicht von Ärzten bei Berufskrankheiten
       § 203 Auskunftspflicht von Ärzten
    Dritter Abschnitt Dateien
       § 204 Errichtung einer Datei für mehrere Unfallversicherungsträger
       § 205 Datenverarbeitung und -übermittlung bei den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften
    Vierter Abschnitt Sonstige Vorschriften
       § 206 Übermittlung von Daten für die Forschung zur Bekämpfung von Berufskrankheiten
       § 207 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten zur Verhütung von Versicherungsfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
       § 208 Auskünfte der Deutschen Post AG
Neuntes Kapitel Bußgeldvorschriften
    § 209 Bußgeldvorschriften
    § 210 Zuständige Verwaltungsbehörde
    § 211 Zusammenarbeit bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Zehntes Kapitel Übergangsrecht
    § 212 Grundsatz
    § 213 Versicherungsschutz
    § 214 Geltung auch für frühere Versicherungsfälle
    § 215 Sondervorschriften für Versicherungsfälle in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
    § 216 Bezugsgröße (Ost) und aktueller Rentenwert (Ost)
    § 217 Bestandsschutz
    § 218 Länder und Gemeinden als Unfallversicherungsträger
    § 218a Leistungen an Hinterbliebene
    § 218b Errichtung einer Unfallkasse des Bundes
    § 218c Auszahlung laufender Geldleistungen bei Beginn vor dem 1. April 2004
    § 218d Besondere Zuständigkeiten
    § 219 Beitragsberechnung
    § 219a Betriebsmittel, Rücklage, Altersrückstellungen
    § 220 Ausgleich unter den gewerblichen Berufsgenossenschaften
    § 221 Besondere Vorschriften für die landwirtschaftliche Unfallversicherung
    § 221a Besondere Abfindungen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
    § 221b Weiterentwicklung der Berechnungsgrundlagen, Verordnungsermächtigung
Elftes Kapitel Übergangsvorschriften zur Neuorganisation der gesetzlichen Unfallversicherung
    § 222 Neuorganisation der gewerblichen Berufsgenossenschaften
    § 223 Neuorganisation der landesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
    § 224 Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
    Anlage 1 (zu § 114) Gewerbliche Berufsgenossenschaften
    Anlage 2 (zu § 114) Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften
 (keine frühere Fassung vorhanden)
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 184a (neu)




§ 184a Lastenverteilung zwischen den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften


vorherige Änderung nächste Änderung

 


Die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften tragen ihre Rentenlasten nach Maßgabe der folgenden Vorschriften gemeinsam.

 (keine frühere Fassung vorhanden)
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 184b (neu)




§ 184b Begriffsbestimmungen


vorherige Änderung nächste Änderung

 


(1) Rentenlasten sind die Aufwendungen der Berufsgenossenschaften für Renten, Sterbegeld und Abfindungen aus Unternehmen nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 sowie aus Versicherungsfällen, die nach Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet I Abschnitt III Nr. 1 Buchstabe c Abs. 8 Nr. 2 Doppelbuchstabe cc des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 1064) auf die Berufsgenossenschaften übertragen worden sind.

(2) Ausgleichsjahr ist das Kalenderjahr, für das die Rentenlasten gemeinsam getragen werden.

(3) Neurenten eines Jahres sind die Rentenlasten des Ausgleichsjahres aus Versicherungsfällen, für die im Ausgleichsjahr oder in einem der vier vorangegangenen Jahre erstmals Rente, Sterbegeld oder Abfindung festgestellt wurde. Abfindungen sind dabei auf den Gesamtbetrag zu reduzieren, der bei laufender Rentenzahlung bis zum Ende des vierten Jahres nach der erstmaligen Feststellung der Rente geleistet worden wäre. Satz 2 gilt für Abfindungen nach § 75 entsprechend. Besondere Abfindungen nach § 221a bleiben außer Betracht.

(4) Beitragsbelastbare Flächenwerte sind die Flächenwerte für die bei den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften erfassten Flächen von Unternehmen nach § 123 Abs. 1 Nr. 1. Der Flächenwert der landwirtschaftlichen Nutzung wird durch Vervielfältigung des durchschnittlichen Hektarwertes dieser Nutzung in der Gemeinde, in der das Unternehmen seinen Sitz hat, mit der Größe der im Unternehmen genutzten Flächen (Eigentums- und Pachtflächen) gebildet. Der durchschnittliche Hektarwert der landwirtschaftlichen Nutzung errechnet sich aus der Summe der von den Finanzbehörden für die Gemeinde nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes ermittelten Vergleichswerte, geteilt durch die Gesamtfläche der in der Gemeinde gelegenen landwirtschaftlichen Nutzung. Als Hektarwert sind anzusetzen

1. für die weinbauliche Nutzung 5.500 Deutsche Mark,

2. für die forstwirtschaftliche Nutzung 150 Deutsche Mark,

3. für Geringstland 50 Deutsche Mark,

4. für landwirtschaftliche Sonderkulturen, insbesondere Gemüse, Obst, Hopfen, Tabak, Spargel, Teichwirtschaft, Fischzucht und Saatzucht, 5.500 Deutsche Mark und

5. für die gärtnerische Nutzung 17.588 Deutsche Mark.

Maßgebend sind jeweils die betrieblichen Verhältnisse am 1. Juli des Ausgleichsjahres.

 (keine frühere Fassung vorhanden)
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 184c (neu)




§ 184c Gemeinsame Tragung der Rentenlasten


vorherige Änderung nächste Änderung

 


Jede Berufsgenossenschaft trägt jährlich Rentenlasten in Höhe des Zweifachen ihrer Neurenten. Soweit die Rentenlasten die nach Satz 1 zu tragenden Lasten übersteigen, tragen die Berufsgenossenschaften den übersteigenden Betrag nach dem Verhältnis ihrer beitragsbelastbaren Flächenwerte gemeinsam.

 (keine frühere Fassung vorhanden)
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 184d (neu)




§ 184d Durchführung des Ausgleichs


vorherige Änderung

 


Der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung führt nach Ablauf des Ausgleichsjahres die Lastenverteilung nach § 184c durch. Zu diesem Zweck ermittelt er die auszugleichenden Beträge, berechnet den auf die einzelne Berufsgenossenschaft entfallenden Ausgleichsanteil und führt eine entsprechende Ausgleichsumlage durch. Das Nähere zur Durchführung des Ausgleichs, insbesondere das Melde- und Zahlungsverfahren, wird in der Satzung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung geregelt.