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Zitierungen von § 225 SGB VII
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 225 SGB VII verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB VII selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
BUK-Neuorganisationsgesetz (BUK-NOG)
G. v. 19.10.2013 BGBl. I S. 3836; zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 1 G. v. 28.05.2015 BGBl. I S. 813
Artikel 5 BUK-NOG Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
... gefasst: „§ 224 (weggefallen)". j) Die Angabe zu § 225 wird wie folgt gefasst: „§ 225 (weggefallen)". ... j) Die Angabe zu § 225 wird wie folgt gefasst: „§ 225 (weggefallen)". 2. § ... 16. Die §§ 224 und 225 werden aufgehoben. ...
Drittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 05.08.2010 BGBl. I S. 1127
Artikel 3 3. SGBIVuaÄndG Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
... b) Nach der Angabe zu § 224 wird folgende Angabe angefügt: „§ 225 Umsetzung der Neuorganisation der gewerblichen Berufsgenossenschaften". 2. In ... 18. § 187 Absatz 6 wird aufgehoben. 19. Folgender § 225 wird angefügt: „§ 225 Umsetzung der Neuorganisation der gewerblichen ... wird aufgehoben. 19. Folgender § 225 wird angefügt: „§ 225 Umsetzung der Neuorganisation der gewerblichen Berufsgenossenschaften (1) Die ...
Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Artikel 41 SVReformG Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 225 gestrichen. 2. § 4 Absatz 1 Nummer 2 wird wie folgt gefasst: „2. ... die Wörter „§ 87 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt. 7. § 225 wird ...
Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 35 SozERG Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 225 wie folgt gefasst: „§ 225 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 225 wie folgt gefasst: „ § 225 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen ... 10. § 255 wird wie folgt gefasst: „ § 225 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen ...
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