interne Verweise§ 47 SGB VII Höhe des Verletztengeldes (vom 01.01.2025) ... Versicherten günstiger ist. (7) (weggefallen) (8) Die Regelungen der §§ 90 und 91 über die Neufestsetzung des Jahresarbeitsverdienstes nach Altersstufen oder nach der ...
Zitat in folgenden NormenFremdrentengesetz (FRG)
Artikel 1 G. v. 25.02.1960 BGBl. I S. 93, 94; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
§ 8 FRG ... nach § 85 oder 86 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch festzusetzen; § 90 Abs. 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch findet mit der Maßgabe Anwendung, daß ... Beendigung der Ausbildung der Jahresarbeitsverdienst nach Absatz 1 festzulegen ist. § 90 Abs. 2 und 3 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch findet keine Anwendung. (3) Der nach ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG)
G. v. 15.04.2015 BGBl. I S. 583, 1008
Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248; zuletzt geändert durch Artikel 4c G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Artikel 7 7. SGBIVuaÄndG Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch ... wie folgt gefasst: „§ 86 (weggefallen)". e) Die Angabe zu § 90 wird wie folgt gefasst: „§ 90 Neufestsetzung nach Altersstufen". ... e) Die Angabe zu § 90 wird wie folgt gefasst: „ § 90 Neufestsetzung nach Altersstufen". f) Die Angabe zu § 91 wird wie folgt ... 9. § 47 Absatz 8 wird wie folgt gefasst: „(8) Die Regelungen der §§ 90 und 91 über die Neufestsetzung des Jahresarbeitsverdienstes nach Altersstufen oder nach der ... die Wörter „, den Vorschriften für Kinder" gestrichen. 13. Die §§ 90 und 91 werden wie folgt gefasst: „§ 90 Neufestsetzung nach Altersstufen ... gestrichen. 13. Die §§ 90 und 91 werden wie folgt gefasst: „ § 90 Neufestsetzung nach Altersstufen (1) Ist der Versicherungsfall vor Vollendung des 30. ... Absatz 5 wird aufgehoben. 24. In § 214 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „des § 90 " durch die Wörter „der §§ 90 und 91" ersetzt. 25. § ... 214 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „des § 90" durch die Wörter „der §§ 90 und 91" ersetzt. 25. § 217 Absatz 3 wird aufgehoben. 26. § ...
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