interne Verweise§ 108 SGB VII Bindung der Gerichte ... Hat ein Gericht über Ersatzansprüche der in den §§ 104 bis 107 genannten Art zu entscheiden, ist es an eine unanfechtbare Entscheidung nach diesem Buch ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3986/v55519.htm