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IV. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Angehörigen des Bundesministeriums der Justiz in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften (BMJWidKlagAnO k.a.Abk.)
Diese Anordnung wird vorbehaltlich des Satzes 2 am 15. November 2004 wirksam. Sie ist nicht anzuwenden auf vor dem 15. November 2004 erhobene Widersprüche oder Klagen.