Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 17.08.2006 aufgehoben
§ 5 Abschlagsbetrag bei Verlegungen
Für die Ermittlung des Abschlagsbetrags bei Verlegungen ist je Fallpauschale eine Bewertungsrelation je Tag wie folgt zu ermitteln und im Fallpauschalen-Katalog gesondert auszuweisen:
Bewertungsrelation der Fallpauschale
./. Anteil der Bewertungsrelation, der auf Kosten der Hauptleistung nach Satz 2 entfällt
= Zwischensumme
geteilt durch (mittlere Verweildauer + 1)
= Bewertungsrelation je Tag.
Als Kosten der Hauptleistung sind die nach dem Kalkulationshandbuch der Vertragsparteien auf Bundesebene ermittelten Kosten für den OP-Bereich, die Anästhesie, den Kreißsaal, die Kardiologische Diagnostik/Therapie und die Endoskopische Diagnostik/Therapie, jeweils einschließlich der Kosten für Implantate und Transplantate, abzuziehen.
interne Verweise§ 6 KFPV Obere Grenzverweildauer ... /. (Anteil der Bewertungsrelation, der auf Kosten der Hauptleistung nach § 5 Satz 2 entfällt = Zwischensumme geteilt durch mittlere Verweildauer ...
§ 7 KFPV Untere Grenzverweildauer ... /. Anteil der Bewertungsrelation, der auf Kosten der Hauptleistung nach § 5 Satz 2 entfällt = Zwischensumme geteilt durch untere Grenzverweildauer ...
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