Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 17.08.2006 aufgehoben
§ 5 - Verordnung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser (KFPV)
V. v. 19.09.2002 BGBl. I S. 3674; aufgehoben durch Artikel 32 G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1869
Geltung ab 26.09.2002; FNA: 2126-9-15 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
|
Geltung ab 26.09.2002; FNA: 2126-9-15 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
|
§ 5 Abschlagsbetrag bei Verlegungen
§ 5 wird in 3 Vorschriften zitiert
Für die Ermittlung des Abschlagsbetrags bei Verlegungen ist je Fallpauschale eine Bewertungsrelation je Tag wie folgt zu ermitteln und im Fallpauschalen-Katalog gesondert auszuweisen:
Bewertungsrelation der Fallpauschale
./. Anteil der Bewertungsrelation, der auf Kosten der Hauptleistung nach Satz 2 entfällt
= Zwischensumme
geteilt durch (mittlere Verweildauer + 1)
= Bewertungsrelation je Tag.
Als Kosten der Hauptleistung sind die nach dem Kalkulationshandbuch der Vertragsparteien auf Bundesebene ermittelten Kosten für den OP-Bereich, die Anästhesie, den Kreißsaal, die Kardiologische Diagnostik/Therapie und die Endoskopische Diagnostik/Therapie, jeweils einschließlich der Kosten für Implantate und Transplantate, abzuziehen.
Bewertungsrelation der Fallpauschale
./. Anteil der Bewertungsrelation, der auf Kosten der Hauptleistung nach Satz 2 entfällt
= Zwischensumme
geteilt durch (mittlere Verweildauer + 1)
= Bewertungsrelation je Tag.
Als Kosten der Hauptleistung sind die nach dem Kalkulationshandbuch der Vertragsparteien auf Bundesebene ermittelten Kosten für den OP-Bereich, die Anästhesie, den Kreißsaal, die Kardiologische Diagnostik/Therapie und die Endoskopische Diagnostik/Therapie, jeweils einschließlich der Kosten für Implantate und Transplantate, abzuziehen.
Anzeige
Zitierungen von § 5 KFPV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 KFPV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KFPV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 KFPV Abschläge bei Verlegung von Patienten
... für die ein Abschlag vorzunehmen ist x Bewertungsrelation je Tag nach § 5 Satz 1 x Basisfallwert = Abschlag von der Fallpauschale. (2) Im ...
§ 6 KFPV Obere Grenzverweildauer
... /. (Anteil der Bewertungsrelation, der auf Kosten der Hauptleistung nach § 5 Satz 2 entfällt = Zwischensumme geteilt durch mittlere Verweildauer ...
§ 7 KFPV Untere Grenzverweildauer
... /. Anteil der Bewertungsrelation, der auf Kosten der Hauptleistung nach § 5 Satz 2 entfällt = Zwischensumme geteilt durch untere Grenzverweildauer ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3992/a55680.htm