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§ 9 - Milch- und Fettgesetz (MilchFettG k.a.Abk.)

G. v. 28.02.1951 BGBl. I S. 135; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3274
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 7842-1 Milch-, Fett- und Eierwirtschaft
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§ 9 Übergebietliche Liefer- und Annahmebeziehungen



Erstrecken sich Liefer- und Annahmebeziehungen zwischen Milcherzeugern und Molkereien oder zwischen Molkereien und Abnehmern über das Gebiet eines Landes hinaus und kommt eine gemeinsame Regelung der beteiligten obersten Landesbehörden nicht zustande, so entscheidet auf Antrag einer beteiligten obersten Landesbehörde das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Bundesministerium).



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Frühere Fassungen von § 9 Milch- und Fettgesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 08.09.2015Artikel 397 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
aktuell vorher 08.11.2006Artikel 198 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
aktuellvor 08.11.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 9 Milch- und Fettgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 MilchFettG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MilchFettG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 MilchFettG Molkerei-Absatzgebiete
... von Einzelverbrauchern mit Milch, die in Gefäßen oder Behältnissen nach § 9 des Milchgesetzes vom 31. Juli 1930 (Reichsgesetzblatt I S. 421) verkaufsfertig abgefüllt ...
§ 6 MilchFettG Absatz im Straßenhandel
... oder Behältnisse zur verkaufsfertigen Abgabe an die Verbraucher gemäß § 9 des Milchgesetzes im Betrieb des Erzeugers oder in Bearbeitungsstätten abgefüllt sind, ...
§ 20 MilchFettG Preisregelung (vom 08.09.2015)
... hierfür erlassen. Für die Fälle übergebietlicher Lieferungen findet § 9 mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, daß die Entscheidungen im Einvernehmen mit ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 198 9. ZustAnpV Milch- und Fettgesetz
... vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304), wird wie folgt geändert: 1. In § 9 werden die Wörter „Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft" durch die ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 397 10. ZustAnpV Änderung des Milch- und Fettgesetzes
... (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 9 werden die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" durch die ...